Auszahlung der Beiträge zur Förderung der europäischen Integration

Auszahlung der Beiträge für die durchgeführten und ordnungsgemäß abgerechneten initiativen

Was Sie hierzu wissen müssen

Rechtsträger, die über die Gewährung der Finanzierung informiert wurden, müssen zwecks Abrechnung der durchgeführten Tätigkeiten nach Durchführung der Initiative das Gesuch um Auszahlung einreichen

Zielgruppe

Sämtliche Finanzierungsempfänger sind zur Einreichung des Gesuchs um Auszahlung verpflichtet.

Zugriff zum Dienst

Das von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter ausgefüllte, mit den erforderlichen Anlagen versehene und (digital signierte oder persönlich) unterzeichnete Gesuch ist mittels zertifizierter E-Mail an die E-Mail-Adresse  europa@pec.regione.taa.it oder per Einschreiben mit Rückschein zu senden oder persönlich beim Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe abzugeben.

Die Auszahlungsgesuche müssen bis spätestens 30. September des auf das Jahr der Beitragsgenehmigung folgenden Jahres eingereicht werden.

Kosten und Voraussetzungen

Auszahlungsgesuche auf nicht mehr aktuellen Vordrucken werden nicht berücksichtigt.

Fristen und Fälligkeiten

180
Tage
Maximale Wartetage ab Antragstellung

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Freitag, 08. August 2025