Organe der Region
Dieser Bereich handelt von den Organen der Region: die Regionalregierung, der Regionalrat und der Präsident der Region.
Regionalrat
Der Regionalrat ist – wie auch der Präsident der Region und die Regionalregierung – eines der Organe der Region. Dem Regionalrat obliegt die Ausübung der laut Sonderstatut für Trentino-Südtirol der Region zuerkannten gesetzgebenden Befugnisse. Der Regionalrat besteht aus 70 Regionalratsabgeordneten. Während die Region Verwaltungsbefugnisse an die beiden Provinzen delegieren kann, wird die Gesetzgebungsbefugnis, welche nicht delegierbar ist, ausschließlich vom Regionalrat ausgeübt.
Regionalregierung
Die Regionalregierung ist im Sinne des Art. 24 des mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670 genehmigten Sonderautonomiestatuts ein Organ der Region. Die Zusammensetzung der Regionalregierung muss der Stärke der im Regionalrat vertretenen Sprachgruppen entsprechen.
Präsident der Region
Der Präsident vertritt die Region, leitet die vom Staat an die Region delegierten Verwaltungsaufgaben und richtet sich dabei nach den Anweisungen der Regierung. Der Präsident der Region bestimmt die Aufteilung der Aufgabenbereiche unter den einzelnen Mitgliedern der Regionalregierung mit eigenem Dekret, das im Amtsblatt der Region kundgemacht werden muss.