Offene Verwaltung

Veröffentlichung gemäß Art. 7 RG 13.12.2012, Nr. 8

Ab 1. März 2013 werden in diesem Bereich nachstehende Daten für einen Zeitraum von nicht weniger als fünf Jahren veröffentlicht:

  • die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, finanziellen Unterstützungen und Zuschüssen an Unternehmen
  • die Zuerkennung von Entgelten und Vergütungen an Personen, freiberuflich Tätigen, Unternehmen und private Körperschaften, ausgenommen die Besoldung für Arbeitsverhältnisse
  • die Zuweisung jeglicher finanzieller Vergünstigung an öffentliche und private Körperschaften