Offene Verwaltung
Veröffentlichung gemäß Art. 7 RG 13.12.2012, Nr. 8
Ab 1. März 2013 werden in diesem Bereich nachstehende Daten für einen Zeitraum von nicht weniger als fünf Jahren veröffentlicht:
- die Gewährung von Subventionen, Beiträgen, finanziellen Unterstützungen und Zuschüssen an Unternehmen
- die Zuerkennung von Entgelten und Vergütungen an Personen, freiberuflich Tätigen, Unternehmen und private Körperschaften, ausgenommen die Besoldung für Arbeitsverhältnisse
- die Zuweisung jeglicher finanzieller Vergünstigung an öffentliche und private Körperschaften
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