Was Sie hierzu wissen müssen
Rechtsträger, die über die Gewährung der Finanzierung informiert wurden, müssen zwecks Abrechnung der durchgeführten Tätigkeiten nach Durchführung der Initiative das Gesuch um Auszahlung einreichen.
Rechtsträger, die über die Gewährung der Finanzierung informiert wurden, müssen zwecks Abrechnung der durchgeführten Tätigkeiten nach Durchführung der Initiative das Gesuch um Auszahlung einreichen.
Sämtliche Finanzierungsempfänger sind zur Einreichung des Gesuchs um Auszahlung verpflichtet.
Das von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter ausgefüllte, mit den erforderlichen Anlagen versehene und (digital signierte oder persönlich) unterzeichnete Gesuch ist mittels zertifizierter E-Mail an die E-Mail-Adresse europa@pec.regione.taa.it oder per Einschreiben mit Rückschein zu senden oder persönlich beim Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe abzugeben.
Die Auszahlungsgesuche müssen bis spätestens 30. September des auf das Jahr der Beitragsgenehmigung folgenden Jahres eingereicht werden.
Ordnungsgemäß ausgefülltes Gesuch um Auszahlung, das von der Website der Region heruntergeladen werden kann
Kopie des Personalausweises der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
Auszahlungsgesuche auf nicht mehr aktuellen Vordrucken werden nicht berücksichtigt.
Letzte Änderung:Donnerstag, 28. August 2025