Beiträge für Initiativen zur Förderung der europäischen Integration

Die neue Durchführungsverordnung, genehmigt mit D.P.Reg. Nr. 19 vom 14.11.2024, ist seit 15.11.2024 in Kraft. Die programmatischen Prioritäten 2025 wurden mit Beschluss der Regionalregierung Nr. 219 vom 27.11.2024 genehmigt.

Finanzierungen für die Durchführung von Initiativen, die zur sozialen, zivilen und kulturellen Bereicherung der auf dem Gebiet der Region lebenden Bevölkerung beitragen bezogen auf die europäische Integration

Was Sie hierzu wissen müssen

Die Region gewährt Beiträge für die Durchführung von  Initiativen zur Förderung der europäischen Integration.

Als Initiativen zur Förderung der europäischen Integration gelten sämtliche Initiativen, Veranstaltungen, Events und Tätigkeiten, die das Kennenlernen und die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der europäischen Bevölkerung fördert.

Zielgruppe

Um Finanzierung ansuchen können die nachstehenden Rechtssubjekte ansuchen

- Vereine

- Komitees

- Genossenschaften

- öffentliche Körperschaften

- Verbände 

- Stiftungen

- Sportvereine

- weitere rechtlich anerkannte private Körperschaften, die nicht die Form einer Gesellschaft aufweisen

Wer kann das Ansuchen stellen

Die Antragsteller müssen ihren Rechtssitz im Gebiet der Region haben, ihre Tätigkeit ununterbrochen seit mindestens zwei Jahren im Gebiet der Region ausüben und über eine angemessene Organisation verfügen. Die Voraussetzung der zweijährigen Tätigkeit gilt nicht für die öffentlichen Körperschaften

Zugriff zum Dienst

Das von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter ausgefüllte und mit den erforderlichen Unterlagen versehene Finanzierungsgesuch ist mittels zertifizierter E-Mail an die E-Mail-Adresse  europa@pec.regione.taa.it oder per Einschreiben mit Rückantwort zu senden oder persönlich beim Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe abzugeben.

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Nachstehende Unterlagen sind einzureichen:

Vollständiges Gesuchsformular mit den Anlagen A, B, C und D

E) Einfache Kopie der Gründungsurkunde und der geltenden Satzung der Körperschaft bzw. des Vereins, wenn diese nicht bereits mit einem vorherigen Gesuch vorgelegt wurden oder in einem offiziellen telematischen Register (RUNTS, Unternehmensregister usw.) einsehbar sind (1)

F) Letzte genehmigte Abschlussrechnung der Körperschaft bzw. des Vereins mit entsprechender Genehmigungsniederschrift (1) (2)

G) Kopie des Erkennungsausweises des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin

(1) Die ÖFFENTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN sind nicht verpflichtet, die Unterlagen laut Buchst. A), E) und F) einzureichen.

(2) Die Komitees, die eigens zur Durchführung von in der Satzung oder Gründungsurkunde genau festgelegten Initiativen, Projekten und Tätigkeiten eingesetzt wurden, sind nicht verpflichtet, die Unterlagen laut Buchst. A) und F) einzureichen.   

Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Die Gesuchsformulare werden zur Zeit überarbeitet

Fristen und Fälligkeiten

180
Tage
Maximale Wartetage ab Antragstellung

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Freitag, 24. Januar 2025