Was Sie hierzu wissen müssen
Die Region gewährt Beiträge für die Durchführung von Tätigkeiten von besonderem regionalem Belang.
Als Initiativen zur Durchführung von Tätigkeiten von regionalem Belang gelten sämtliche Initiativen, Veranstaltungen, Events und Tätigkeiten, die das Ansehen der Region und ihre Anliegen hervorheben sowie das Miteinander, den kulturellen Austausch und das Vereinswesen in der Region fördern.
Zielgruppe
Um einen Beitrag ansuchen können die nachstehenden Rechtssubjekte:
- Vereine
- Komitees
- Genossenschaften
- öffentliche Körperschaften
- Verbände
- Stiftungen
- Sportvereine
- weitere rechtlich anerkannte private Körperschaften, die nicht die Form einer Gesellschaft aufweisen
Wer kann das Ansuchen stellen
Die Antragsteller müssen ihren Rechtssitz im Gebiet der Region haben, ihre Tätigkeit ununterbrochen seit mindestens zwei Jahren im Gebiet der Region ausüben und über eine angemessene Organisation verfügen. Die Voraussetzung der zweijährigen Tätigkeit gilt nicht für die öffentlichen Körperschaften.
Zugriff zum Dienst
Das von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter ausgefüllte und mit den erforderlichen Unterlagen versehene Finanzierungsgesuch ist mittels zertifizierter E-Mail an die E-Mail-Adresse europa@pec.regione.taa.it oder per Einschreiben mit Rückschein zu senden oder persönlich beim Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe abzugeben.
Notwendige Dokumente
Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Nachstehende Unterlagen sind einzureichen:
Vollständiges Gesuchsformular mit den Anlagen A, B, C und D
E) Einfache Kopie der Gründungsurkunde und der geltenden Satzung der Körperschaft bzw. des Vereins, wenn diese nicht bereits mit einem vorherigen Gesuch vorgelegt wurden oder in einem offiziellen telematischen Register (RUNTS, Unternehmensregister usw.) einsehbar sind (1)
F) Letzte genehmigte Abschlussrechnung der Körperschaft bzw. des Vereins mit entsprechender Genehmigungsniederschrift (1) (2)
G) Kopie des Erkennungsausweises des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin
(1) Die ÖFFENTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN sind nicht verpflichtet, die Unterlagen laut Buchst. A), E) und F) einzureichen.
(2) Die Komitees, die eigens zur Durchführung von in der Satzung oder Gründungsurkunde genau festgelegten Initiativen, Projekten und Tätigkeiten eingesetzt wurden, sind nicht verpflichtet, die Unterlagen laut Buchst. A) und F) einzureichen.
Formulare