Beitrag zugunsten der Patronate

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um einen Beitrag zur Ergänzung des staatlichen Beitrags für die Organisation und die Tätigkeit der im Gebiet der Region tätigen Patronate.

Beträge

Die Region entrichtet jährlich die Beiträge laut Art. 1 Abs. 1-bis des Dekrets des Präsidenten der Region vom 22. Dezember 2009, Nr. 10/L i.d.g.F. an die beiden Autonomen Provinzen, die sie dann wie folgt an die Patronate verteilen:

-   30% für die Organisation;

-   70% für die Tätigkeit.

Die Zuweisung der Punktzahl an jede Stelle des Patronats (Landes- und Außenstellen) erfolgt nach den im Dekret vorgesehenen Kriterien.

Zugriff zum Dienst

Das entsprechende Beitragsgesuch muss vom Verantwortlichen des Patronats unterzeichnet und bis zum 30. April eines jeden Jahres bei der Autonomen Provinz Bozen (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ‒ ASWE ) für die Patronate mit Sitz in der Provinz Bozen bzw. bei der Autonomen Provinz Trient (Agenzia provinciale per l’assistenza e la previdenza integrativa ‒ APAPI ) für die Patronate mit Sitz in der Provinz Trient eingereicht werden.

Bis zum 30. Juni eines jeden Jahres zahlen die Autonomen Provinzen Trient und Bozen den Patronaten einen Vorschuss des im entsprechenden Haushaltsvoranschlag vorgesehenen Beitrags aus, der im Verhältnis zu der von ihnen ausgeübten Tätigkeit steht und 70 % der zugewiesenen Mittel beträgt.

Der Restbetrag wird ausgezahlt, nachdem das Arbeitsinspektorat der jeweiligen Provinz die Kontrollen über die Tätigkeit und Organisation der Patronate durchgeführt hat.

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Freitag, 20. September 2024