Was Sie hierzu wissen müssen
Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstützung der Beitragszahlung der im Haushalt tätigen Personen in eine Zusatzrente .
Beträge
Der Beitrag variiert je nach der wirtschaftlichen Lage der Familie der antragstellenden Person zwischen 30% und 50% der getätigten freiwilligen Beitragszahlung und darf auf jeden Fall nicht mehr als 500,00 Euro jährlich betragen. Im Einzelnen beträgt der Beitrag:
a) 50% der eingezahlten freiwilligen Beiträge, wenn die wirtschaftliche Lage der Familie den Betrag von 16.000,00 Euro nicht überschreitet;
b) 40% der eingezahlten freiwilligen Beiträge, wenn die wirtschaftliche Lage der Familie über 16.000,00 Euro liegt und den Betrag von 22.000,00 nicht überschreitet;
c) 30% der eingezahlten freiwilligen Beiträge, wenn die wirtschaftliche Lage der Familie den Betrag von 22.000,00 Euro überschreitet.
Der Beitrag kann für höchstens 10 Jahre entrichtet werden.
Hinweis
Der Beitrag steht zu, wenn die wirtschaftliche Lage der Familie der antragstellenden Person den Nettobetrag von 30.000,00 Euro nicht überschreitet.
Diese Einkommensgrenze bezieht sich auf einen Einpersonenhaushalt. Bei Mehrpersonenhaushalten finden die von den beiden Autonomen Provinzen für die Berechnung der jeweiligen Indikatoren der wirtschaftlichen Lage der Familie angewandten Gewichtungsskalen Anwendung. Die wirtschaftliche Lage der in der Provinz Trient wohnhaften Personen wird nach dem ICEF-Berechnungssystem bewertet. Die wirtschaftliche Lage der in der Provinz Bozen wohnhaften Personen wird nach den Kriterien für die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet.