Beitrag zugunsten der im Haushalt tätigen Personen zum Aufbau einer Zusatzrente

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstützung der Beitragszahlung der im Haushalt tätigen Personen in eine Zusatzrente .

Beträge

Der Beitrag variiert je nach der wirtschaftlichen Lage der Familie der antragstellenden Person zwischen 30% und 50% der getätigten freiwilligen Beitragszahlung und darf auf jeden Fall nicht mehr als 500,00 Euro jährlich betragen. Im Einzelnen beträgt der Beitrag:

a) 50% der eingezahlten freiwilligen Beiträge, wenn die wirtschaftliche Lage der Familie den Betrag von 16.000,00 Euro nicht überschreitet;

b) 40% der eingezahlten freiwilligen Beiträge, wenn die wirtschaftliche Lage der Familie über 16.000,00 Euro liegt und den Betrag von 22.000,00 nicht überschreitet;

c) 30% der eingezahlten freiwilligen Beiträge, wenn die wirtschaftliche Lage der Familie den Betrag von 22.000,00 Euro überschreitet.

Der Beitrag kann für höchstens 10 Jahre entrichtet werden.

Hinweis

Der Beitrag steht zu, wenn die wirtschaftliche Lage der Familie der antragstellenden Person den Nettobetrag von 30.000,00 Euro nicht überschreitet.

Diese Einkommensgrenze bezieht sich auf einen Einpersonenhaushalt. Bei Mehrpersonenhaushalten finden die von den beiden Autonomen Provinzen für die Berechnung der jeweiligen Indikatoren der wirtschaftlichen Lage der Familie angewandten Gewichtungsskalen Anwendung. Die wirtschaftliche Lage der in der Provinz Trient wohnhaften Personen wird nach dem ICEF-Berechnungssystem bewertet. Die wirtschaftliche Lage der in der Provinz Bozen wohnhaften Personen wird nach den Kriterien für die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet.

Zielgruppe

Im Haushalt tätige und bei einer Zusatzrentenform eingetragene Personen mit einem mindestens fünfjährigen Wohnsitz (oder mit einem historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon wenigstens ein Jahr unmittelbar vor der Einreichung des Antrags) in der Region Trentino – Südtirol, die minderjährige Kinder haben oder pflegebedürftige Familienangehörige betreuen oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Zugriff zum Dienst

Einreichetermin:

- In der Provinz Trient: Binnen 30. September eines jeden Jahres;

- In der Provinz Bozen: Binnen 30. Juni eines jeden Jahres.

Auskünfte erteilen sämtliche im Gebiet der Region tätigen Patronate sowie (für die in der Provinz Bozen wohnhaften Personen) die Autonome Provinz Bozen – Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung - ASWE , bei denen auch der betreffende Antrag eingereicht werden kann.

Der regionale Beitrag wird als Rückerstattung des eingezahlten Betrags entrichtet.

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Freitag, 20. September 2024