Beitrag zum Aufbau einer Zusatzrente für Kunstschaffende

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um einen Beitrag für die Zusatzrente, der allen Kunstschaffenden entsprechend den von jeder Autonomen Provinz festgelegten Kriterien unter folgenden Voraussetzungen zusteht:

a)    Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der Region Trentino-Südtirol;

b)    Die künstlerische Tätigkeit muss entsprechend den von jeder Provinz festgelegten Kriterien die einzige oder hauptsächliche Erwerbstätigkeit sein;

c)    Es müssen die von jeder Autonomen Provinz festgelegten finanziellen Voraussetzungen bestehen.

Wer eine direkte Rente bezieht, hat kein Anrecht auf den Beitrag.

 

Beträge

Ab dem 1. Jänner 2025 steht den Antragstellenden ein jährlicher Beitrag in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro zur Ergänzung der von ihnen vorgenommenen Einzahlungen in eine Zusatzrentenform laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 252/2005 in geltender Fassung zu. Um den Beitrag in Anspruch nehmen zu können, muss die betreffende Person insbesondere Beiträge in Höhe von mindestens 500,00 Euro jährlich zu ihren Lasten in die Rentenform einzahlen. Der gewährte Beitrag entspricht der Höhe des Betrags, der von der beitragsansuchenden Person in die Rentenform eingezahlt wurde, wobei der jährliche Beitrag zumindest 500,00 Euro und höchstens 1.000,00 Euro betragen kann. 

Zugriff zum Dienst

Der Beitrag wird nach Einreichen eines Gesuchs bei der gebietsmäßig zuständigen Autonomen Provinz gemäß den von dieser festgelegten Modalitäten und Fristen gewährt. Jede Autonome Provinz legt außerdem die Fristen und Modalitäten für die Auszahlung des Beitrags fest.

Derzeit wurde der Beitrag nur von der Autonomen Provinz Bozen eingeführt und steht denjenigen zu, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und in dem eigens von der Provinz Bozen eingerichteten Verzeichnis der Kunstschaffenden eingetragen sind.

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Donnerstag, 27. März 2025