Was Sie hierzu wissen müssen
Es handelt sich um einen Beitrag für die Zusatzrente, der allen Kunstschaffenden entsprechend den von jeder Autonomen Provinz festgelegten Kriterien unter folgenden Voraussetzungen zusteht:
a) Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der Region Trentino-Südtirol;
b) Die künstlerische Tätigkeit muss entsprechend den von jeder Provinz festgelegten Kriterien die einzige oder hauptsächliche Erwerbstätigkeit sein;
c) Es müssen die von jeder Autonomen Provinz festgelegten finanziellen Voraussetzungen bestehen.
Wer eine direkte Rente bezieht, hat kein Anrecht auf den Beitrag.
Beträge
Ab dem 1. Jänner 2025 steht den Antragstellenden ein jährlicher Beitrag in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro zur Ergänzung der von ihnen vorgenommenen Einzahlungen in eine Zusatzrentenform laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 252/2005 in geltender Fassung zu. Um den Beitrag in Anspruch nehmen zu können, muss die betreffende Person insbesondere Beiträge in Höhe von mindestens 500,00 Euro jährlich zu ihren Lasten in die Rentenform einzahlen. Der gewährte Beitrag entspricht der Höhe des Betrags, der von der beitragsansuchenden Person in die Rentenform eingezahlt wurde, wobei der jährliche Beitrag zumindest 500,00 Euro und höchstens 1.000,00 Euro betragen kann.