Was Sie hierzu wissen müssen
Im Verzeichnis der Altbürgermeister sind die Personalien der Altbürgermeister, die Dauer des jeweiligen Mandats und die entsprechende Gemeinde angeführt.
Die aus dem Amt geschiedenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden der Autonomen Region Trentino-Südtirol, die nie wegen Vergehen gegen die öffentliche Verwaltung gemäß Zweitem Buch, 2. Titel, 1. und 2. Abschnitt des Strafgesetzbuchs verurteilt wurden, können nach Erteilen ihrer schriftlichen Ermächtigung in das Verzeichnis eingetragen werden.
Zielgruppe
Bürgerinnen und Bürger, die das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ausgeübt haben und der Eintragung in das Verzeichnis der Altbürgermeister zustimmen.
Wer kann das Ansuchen stellen
Ehemalige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die die Voraussetzungen laut Art. 3 der Anlage A zum Beschluss der Regionalregierung vom 3. September 2019, Nr. 199 erfüllen.
Zugriff zum Dienst
Die Ermächtigung zur Eintragung in das Regionalverzeichnis kann wie folgt beantragt werden:
1) Online, indem man auf die Schaltfläche „Zugang zum Dienst“ im nachstehenden Bereich Digitale Kanäle klickt.
2) Übermittlung des entsprechend ausgefüllten Vordrucks an das Amt für örtliche Körperschaften und Ordnungsbefugnisse, der vom Direktor/von der Direktorin des Amtes für örtliche Körperschaften und Ordnungsbefugnisse genehmigt wurde. Dem Vordruck ist eine beglaubigte Fotokopie des gültigen Erkennungsausweises sowie eine Ersatzerklärung im Sinne des Art. 46 und 47 des DPR vom 28. Dezember
2000, Nr. 445 „Einheitstext der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf dem Sachgebiet der Verwaltungsunterlagen“ i.d.g.F zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen beizulegen.
Digitale Kanäle