Gewährung von Beiträgen für aus einem Zusammenschluss hervorgegangene Gemeinden

Gewährung von Beiträgen für die Errichtung von Zusammenschlüssen und die teilweise Deckung der Verwaltungsausgaben der aus einem Zusammenschluss hervorgegangenen Gemeinden.

Was Sie hierzu wissen müssen

Bei Zusammenschluss von zwei oder mehreren in der Regel angrenzenden Gemeinden sieht das Regionalgesetz betreffend die Errichtung der neuen Gemeinde vor, dass den ursprünglichen Gemeinden finanzielle Beiträge für die Errichtung der neuen Gemeinde sowie für die teilweise Deckung der  Verwaltungskosten für einen Zeitraum von zehn Jahren gemäß den mit Beschluss der Regionalregierung im Einvernehmen mit den Landesregierungen und nach Anhören der Gemeinderäte festgesetzten Parametern gewährt werden.

Zielgruppe

Aus einem Zusammenschluss hervorgegangene Gemeinden

Zugriff zum Dienst

Die Auszahlung des jährlichen Beitrages erfolgt zu 70 Prozent, nachdem innerhalb 30. April eines jeden Jahres der Haushaltsvoranschlag der Gemeinde vorgelegt wurde. Der Restbetrag wird im darauf folgenden Haushaltsjahr ausgezahlt, nachdem innerhalb 30. August die Abschlussrechnung vorgelegt wurde.

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

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Gültig ab 01.07.2019

Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse

Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 14. Oktober 2021