Was Sie hierzu wissen müssen
Bei Zusammenschluss von zwei oder mehreren in der Regel angrenzenden Gemeinden sieht das Regionalgesetz betreffend die Errichtung der neuen Gemeinde vor, dass den ursprünglichen Gemeinden finanzielle Beiträge für die Errichtung der neuen Gemeinde sowie für die teilweise Deckung der Verwaltungskosten für einen Zeitraum von zehn Jahren gemäß den mit Beschluss der Regionalregierung im Einvernehmen mit den Landesregierungen und nach Anhören der Gemeinderäte festgesetzten Parametern gewährt werden.