Gewährung von Stipendien

Mit Beschluss Nr. 173 vom 17. September 2025 hat die Regionalregierung  die Durchführung der direkten Initiative „Stipendien für den Besuch des gesamten Schuljahres 2026/2027 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich“genehmigt.

Mit Dekret der Leiterin der Abteilung III – Sprachminderheiten, europäische Integration und Friedensgerichte vom 20. Oktober 2025, Nr. 744 wurden die öffentliche Bekanntmachung und die diesbezüglichen Vordrucke für die Gewährung von 70 Stipendien zum Besuch des gesamten Schuljahres 2026/2027 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich genehmigt.

 

Was Sie hierzu wissen müssen

Die öffentliche Bekanntmachung betrifft die Gewährung von 70 Stipendien für Schulaufenthalte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlanden, Polen, Portugal, Tschechien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Ungarn) und im Vereinigten Königreich.

Das Stipendium ist:

- an Schülerinnen und Schüler einer Oberschule gerichtet;

- ausschließlich für den Besuch des gesamten Oberschuljahres 2026/2027 in einem EU-Mitgliedstaat sowie im Vereinigten Königreich bestimmt; kürzere Schulaufenthalte sind nicht zugelassen;

-  beträgt mindestens 8.000,00 Euro und höchstens 12.000,00 Euro je nach Punktzahl in der Rangordnung;

- darf auf keinen Fall mit Stipendien und/oder finanziellen Unterstützungen anderer öffentlicher oder privater Körperschaften – bei sonstigem Ausschluss – kumuliert werden; 

Zielgruppe

Oberschülerinnen und Oberschüler

Wer kann das Ansuchen stellen

Zur Antragstellung zugelassen sind Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr 2025/2026 eine Oberschule besuchen.

Geografische Abdeckung
Bozen
Trient

Zugriff zum Dienst

Der Antrag auf das Stipendium muss im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 01. Dezember 2025 - 12 Uhr anhand des dafür vorgesehenen Vordrucks  eingereicht werden.

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Donnerstag, 23. Oktober 2025