Was Sie hierzu wissen müssen
Die öffentliche Bekanntmachung betrifft die Gewährung von 60 Stipendien für Schulaufenthalte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlanden, Polen, Portugal, Tschechien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Ungarn) und im Vereinigten Königreich.
Das Stipendium ist:
- an Schülerinnen und Schüler einer Oberschule gerichtet;
- ausschließlich für den Besuch des gesamten Oberschuljahres 2025/2026 in einem EU-Mitgliedstaat sowie im Vereinigten Königreich bestimmt; kürzere Schulaufenthalte sind nicht zugelassen;
- beträgt mindestens 8.000,00 Euro und höchstens 12.000,00 Euro je nach Punktzahl in der Rangordnung;
- darf auf keinen Fall mit Stipendien und/oder finanziellen Unterstützungen anderer öffentlicher oder privater Körperschaften – bei sonstigem Ausschluss – kumuliert werden;