Was Sie hierzu wissen müssen
Es handelt sich um eine Rente für die im Haushalt tätigen Personen, die sich wegen fehlender Vorsorgebeiträge keine Rente aufbauen können. Anrecht auf diese Rente haben Versicherte, die mindestens 65 Jahre alt sind und Beiträge an den jeweiligen Landesfonds für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren bis höchstens 18 Jahren eingezahlt haben.
In Anbetracht der starken finanziellen Belastung des Haushaltes der Region durch diese Maßnahme wurde mit dem Regionalgesetz vom 18. Februar 2005, Nr. 1 endgültig festgelegt, dass die Eintragung bei der freiwilligen Regionalversicherung für die Rente zugunsten der im Haushalt tätigen Personen nicht mehr möglich ist. Demzufolge bleibt diese nur noch für die Versicherten bestehen, die vor dem 22. Juli 2004 beigetreten sind. Angesichts der Bedeutung der regionalen Maßnahme und der Anzahl der Versicherten wird es jedoch für angebracht gehalten, die wichtigsten Informationen hier wiederzugeben.
Beträge
Aufgrund einer besonderen Berechnung variiert die infolge der eingezahlten Beiträge zustehende Rente (für 13 Monate) von 500,00 Euro monatlich bei 15 Beitragsjahren bis ca. 700,00 Euro monatlich bei 18 Beitragsjahren. Dieser Betrag wird unabhängig vom eventuellen Einkommen des Ehepartners ausgezahlt. Im Todesfall ist die Rente nicht übertragbar.
Die Beiträge, die jährlich mit Beschluss der Regionalregierung festgelegt werden, müssen mindestens 15 Jahre lang eingezahlt werden. Für das Jahr 2024 wurde der Betrag auf 1.686,00 Euro festgelegt. Für Familien mit einem mittleren oder niedrigen Einkommen ist allerdings eine prozentuelle Reduzierung dieses Betrags bis zu höchstens 50% vorgesehen.
Den Versicherten, die Kinder bis zum Alter von 15 Jahren oder pflegebedürftige Familienmitglieder betreut haben, ohne nebenbei eine andere Arbeitstätigkeit durchzuführen, wird der Ersatzbeitrag bis höchstens drei Jahre zuerkannt.
Wer bereits Beiträge bei anderen Kassen eingezahlt hat, die nicht angerechnet werden können, weil sie für die Rente nicht ausreichen, kann sie bis höchstens fünf Versicherungsjahre zurückkaufen und beim jeweiligen Landesfonds anrechnen lassen. Der Rückkauf ist mit gewissen Kosten verbunden, aber die Region kann je nach Einkommen des Versicherten/der Versicherten einen Beitrag gewähren, dessen Höhe den für die Hausangestellten vorgesehenen Vorsorgebeitrag nicht überschreiten darf.
Hinweis
Da die regionale Rente mit anderen Renten nicht kumulierbar ist, konnten dieser all diejenigen beitreten, die nicht bei anderen Vorsorgeversicherungen als Arbeitnehmende oder selbständige Erwerbstätige eingetragen waren. Personen, die bereits eine direkte Rente empfingen, konnten sich hingegen nicht versichern. Es ist jederzeit möglich, die Beitragszahlung zu unterbrechen und auf die regionale Rente gegen Rückerstattung von 80% der eingezahlten Beträge zu verzichten.