Was Sie hierzu wissen müssen
Es handelt sich hierbei um Renten für Personen, die an Silikose, Asbestose oder berufsbedingter Gehörschädigung leiden, in der Region wohnhaft sind und seinerzeit kein Anrecht auf die entsprechenden Leistungen seitens des INAIL (gesamtstaatliche Anstalt für Versicherungen gegen Arbeitsunfälle) hatten.
Die Beantragung dieser Renten ist nicht mehr möglich, denn dafür ist schon seit Jahren das INAIL zuständig. Demzufolge bleiben nur noch die vor der Übertragung der Zuständigkeit an das INAIL ausgezahlten Renten zu Lasten der Region.
Beträge
Laut Regionalgesetz vom 18. Februar 2005, Nr. 1 „Familienpaket und Sozialvorsorge“ wird die konventionale Entlohnung, die als Grundlage für die Berechnung dieser regionalen Renten dient, jährlich mit Beschluss der Regionalregierung unter Berücksichtigung des Ministerialdekrets zur Neufestlegung der vom INAIL für den Bereich Industrie entrichteten wirtschaftlichen Leistungen neu festgesetzt. Die konventionale Entlohnung, die seit dem 1. Jänner 2024 27.459,00 Euro beträgt, wird ab 1. Jänner 2025 auf 28.941,00 Euro erhöht. Dies bewirkt wiederum eine Erhöhung der auszuzahlenden Renten.