Unterstützung der Zusatzvorsorge

der in Viehzuchtbetrieben tätigen Bauern, Halb- und Teilpächter

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um einen Ergänzungsbeitrag auf die Einzahlungen in eine Zusatzrentenform , der Bauern, Halb- und Teilpächtern sowie ihren mithelfenden Familienangehörigen zusteht, die bei der entsprechenden Beitrags- und Vorsorgeverwaltung des NISF/INPS eingetragen und in Viehzuchtbetrieben tätig sind, die sich gemäß den von der jeweiligen Autonomen Provinz festgelegten Kriterien in einer besonders ungünstigen Lage befinden.

Beträge

Der Beitrag beträgt 500,00 Euro jährlich und steht zu, sofern die antragstellende Person mindestens 500,00 Euro in den Fonds einzahlt und – was die Provinz Bozen anbelangt – sofern der Betrieb mindestens 50 Erschwernispunkte aufweist.

Zugriff zum Dienst

Frist für die Einreichung der Beitragsgesuche:

- Provinz Trient: bis zum 31. Dezember nach dem Jahr, auf das sich die Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds beziehen.

- Provinz Bozen: bis zum 31. Oktober nach dem Jahr, auf das sich die Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds beziehen.

Auskünfte und Unterstützung bei der Einreichung des Beitragsgesuchs erteilen sämtliche im Gebiet der Region tätigen Patronate sowie – für die in der Provinz Bozen wohnhaften Personen – die Autonome Provinz Bozen (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung - ASWE )

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Donnerstag, 19. September 2024