Unterstützung der freiwilligen Weiterzahlung der Rentenversicherung

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstützung der freiwilligen Beitragszahlungen an das NISF/INPS oder an andere obligatorische Vorsorgekassen für den Aufbau einer Alters- oder einer Frührente

Beträge

Der Beitrag kann bis zu 4.000 Euro jährlich betragen und wird bis zur Erreichung der Mindestbeitragsleistung für die Altersrente oder die Frührente entrichtet.

Hinweis

Der Beitrag steht zu, wenn die wirtschaftliche Lage der Familie der antragstellenden Person den Nettobetrag von 30.000,00 Euro – bezogen auf einen Einpersonenhaushalt – nicht überschreitet. Bei Mehrpersonenhaushalten finden die von den Autonomen Provinzen für die Berechnung der jeweiligen Indikatoren der wirtschaftlichen Lage der Familie angewandten Gewichtungsskalen Anwendung. Die wirtschaftliche Lage der in der Provinz Trient wohnhaften Personen wird nach dem ICEF-Berechnungssystem bewertet. Die wirtschaftliche Lage der in der Provinz Bozen wohnhaften Personen wird nach den Kriterien für die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet.

Zielgruppe

Der Beitrag wird den Personen gewährt, die freiwillige Beiträge beim NISF/INPS einzahlen und sich in einer der folgenden Situationen befinden:

  • sie haben minderjährige Kinder
  • sie betreuen pflegebedürftige Familienangehörige
  • sie haben das 55. Lebensjahr vollendet
  • sie haben das 50. Lebensjahr vollendet und in den 5 Jahren vor Einreichung des Antrags ihren Arbeitsplatz verloren.

Nicht beitragsberechtigt sind die Personen, die eine direkte Rente beziehen, sowie jene, die aufgrund selbständiger oder abhängiger Arbeit bei einer Pflichtversicherung eingetragen sind und ähnliche Vorsorgeleistungen von anderen Versicherungs- oder Vorsorgeinstituten erhalten.

Voraussetzung ist der fünfjährige Wohnsitz (oder der historische Wohnsitz von fünfzehn Jahren, davon wenigstens ein Jahr unmittelbar vor der Einreichung des Antrags) in der Region Trentino – Südtirol

Zugriff zum Dienst

Einreichetermin:

- In der Provinz Trient: Binnen 30. September eines jeden Jahres;

- In der Provinz Bozen: Binnen 30. Juni eines jeden Jahres.

Auskünfte erteilen sämtliche im Gebiet der Region tätigen Patronate sowie (für die in der Provinz Bozen wohnhaften Personen) die Autonome Provinz Bozen – Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung - ASWE , bei denen auch der betreffende Antrag eingereicht werden kann.

Der regionale Beitrag wird als Rückerstattung des eingezahlten Betrags entrichtet. Der Beitrag ist nicht mit den Leistungen laut Art. 1 (Rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten) und Art. 2 (Rentenmäßige Absicherung für die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger) des Regionalgesetzes vom 18. Februar 2005, Nr. 1 (Familienpaket und Sozialvorsorge) i.d.g.F. kumulierbar.

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Donnerstag, 02. Februar 2023