Charta - Die Arbeit im Wandel

Das Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Charta ausgearbeitet vom Netzwerk der einheitlichen Garantiekomitees des Landes Südtirol

Gültig/wirksam ab :Mittwoch, 23. Oktober 2024

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Beschreibung

Art des Dokuments
Informationsschreiben

Die Einheitlichen Garantiekomitees des Landes Südtirol, Südtiroler Sanitätsbetrieb, Gemeinden Bozen, Gemeinde Meran sowie der Beirat für Chancengleichheit der Freien Universität Bozen haben gemeinsame Leitlinien für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz erarbeitet.

Im Mai vergangenen Jahres wurde anlässlich der Tagung "Arbeit im Wandel: Erfolgreich mit den Herausforderungen der Zeit Schritt halten“ ein Prozess zur Erarbeitung einer gemeinsamen Charta für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz eingeleitet. Die damals anwesenden 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Ebenen der öffentlichen Verwaltungen) hatten bei der Tagung in der Freien Universität Bozen den entsprechenden Input gegeben, um einen gemeinsamen Leitfaden zu erarbeiten.

Die Arbeitswelt befindet sich in stetigem Wandel, dieser betrifft auch die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber. Ende 2022 waren insgesamt 50.594 Frauen und Männer im öffentlichen Dienst beschäftigt. Dies geht aus einer Untersuchung des Landesstatistikinstituts Astat hervor. Das Angebot einer gesunden, angenehmen und einladenden Arbeitsumgebung, die Festlegung expliziter und klarer Arbeitsziele, die dann auch kohärent umgesetzt werden, die Anerkennung und die Förderung der Fähigkeiten und Beiträge der Mitarbeitenden: Dies sind einige der fünfzehn Grundprinzipien, die eine Organisation beachten sollte, um das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern und zu erhalten. Die Charta ist nun erstellt und wurde in allen drei Landessprachen des Landes Südtirol veröffentlicht.

Charta LA Autonoma Provincia di Bolzano Alto Adige %281%29 Charta - Ladinisch (File pdf 403,97 kB)
Charta IT Autonoma Provincia di Bolzano Alto Adige Charta - Italienisch (File pdf 405,02 kB)

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Letzte Änderung:Mittwoch, 23. Oktober 2024