Geschäftsordnung des Einheitlichen Garantiekomitees der Autonomen Region Trentino-Südtirol

In dieser Geschäftsordnung werden die Modalitäten für die ordnungsgemäße Einsetzung und
die Arbeitsweise des Einheitlichen Garantiekomitees für Chancengleichheit, Wohlbefinden der
Bediensteten und Nichtdiskriminierung, kurz Einheitliches Garantiekomitee, geregelt.

Gültig/wirksam ab :Dienstag, 04. April 2023

Beschreibung

Art des Dokuments
Veröffentlichung

Das Einheitliche Garantiekomitee übt seine Tätigkeit zur Förderung der Chancengleichheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz für das gesamte Personal der Autonomen Region TrentinoSüdtirol einschließlich der Führungskräfte aus und führt die Tätigkeit des zuvor bestehenden Komitees für Chancengleichheit und des paritätischen Komitees gegen Mobbing fort.

Sitz des Einheitlichen Garantiekomitees ist beim Rechtssitz der Autonomen Region TrentinoSüdtirol, Via Gazzoletti 2, 38122 Trient.

Geschäftsordnung EGK (File pdf 694,84 kB)

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Letzte Änderung:Dienstag, 23. Mai 2023