Festsetzung des Beitrags für die im Jahr 2026 eingereichten Anträge im Sinne des Art. 15 des RG Nr. 7/1992 i.d.g.F. zur Unterstützung der Rentenbeiträge der Bauern, Halb- und Teilpächter, die in Betrieben tätig sind, die sich in besonders ungünstigen Lagen im Gebiet der Region befinden