GUTACHTEN ÜBER DIE MANDATSBESCHRÄNKUNG FÜR BÜRGERMEISTER

Die Regionalregierung beabsichtigt das Regionalgesetz zur Mandatsbeschränkung auf drei Amtsperioden für die Bürgermeister der Autonomen Region Trentino-Südtirol beizubehalten. Vor diesem Hintergrund wurde dem RA Dr. Fabio Corvaja der Beratungsauftrag erteilt, um die Auswirkungen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes Nr. 60/2023 zu analysieren. Das Gutachten muss der Regionalregierung innerhalb 21. Juni 2023 vorgelegt werden.

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 17. Mai 2023

Beschreibung

Die Regionalregierung beabsichtigt das Regionalgesetz zur Mandatsbeschränkung auf drei Amtsperioden für die Bürgermeister der Autonomen Region Trentino-Südtirol beizubehalten. Vor diesem Hintergrund wurde dem RA Dr. Fabio Corvaja der Beratungsauftrag erteilt, um die Auswirkungen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes Nr. 60/2023 zu analysieren. Das Gutachten muss der Regionalregierung innerhalb 21. Juni 2023 vorgelegt werden.

„Die vom Verfassungsgerichtshof angeführten Schlussfolgerungen wirken sich maßgeblich auf die Frage der primären Gesetzgebungsbefugnis auf dem Sachgebiet der örtlichen Körperschaften aus“, erklärte der Regionalassessor für örtliche Körperschaften Lorenzo Ossanna, „weshalb die Auswirkungen dieses Erkenntnisses auf die Ordnung der Region auch im Hinblick auf eine neue Durchführungsbestimmung zum Sonderstatut zu prüfen sind. Die Region hat nämlich gemäß Art. 4 Abs. 1 Z. 3 des Sonderstatuts in Sachen Ordnung der örtlichen Körperschaften und der entsprechenden Gebietsabgrenzungen primäre Gesetzgebungsbefugnis. Die in der regionalen Gesetzgebung vorgesehene Mandatsbeschränkung für alle Bürgermeister und Gemeindereferenten auf drei aufeinander folgende Amtsperioden hat zur umfassenden Vertretung der Sprachminderheiten in den gewählten Gemeindeorganen beigetragen, was die Voraussetzungen für die Kontinuität der Verwaltung in den örtlichen Körperschaften schafft und die notwendige Zeit für einen angemessenen Wechsel der Gemeindepolitiker innerhalb jeder Sprachgruppe gewährleistet. Angesichts dessen wurde beschlossen, ein Gutachten über die Möglichkeit der Beibehaltung der in den geltenden regionalen Bestimmungen vorgesehenen Mandatsbeschränkung einzuholen.“

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Letzte Änderung:Mittwoch, 17. Mai 2023