OSSANNA: SITZUNGEN DER GEMEINDEAUSSCHÜSSE WEITERHIN AUCH PER VIDEOKONFERENZ

Die Regionalregierung hat auf Vorschlag des Regionalassessors für örtliche Körperschaften Lorenzo Ossanna einen regionalen Gesetzentwurf genehmigt, der den neuen Art. 51-bis zu den Sitzungen der
emeindeausschüsse auch per Videokonferenz in den Kodex der örtlichen Körperschaften einführt.

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 02. November 2022

Beschreibung

Die Sitzungen der Gemeindeausschüsse können weiterhin auch per Videokonferenz stattfinden: Dies sieht der von der
Regionalregierung genehmigte Entwurf des Begleitgesetzes zum Stabilitätsgesetz der Region vor, laut dem der Bürgermeister von Mal zu Mal entscheiden wird, ob die jeweilige Sitzung in Präsenz oder per Videokonferenz stattfindet.
„Jetzt, wo die schwere Phase des Gesundheitsnotstandes überwunden ist“, erklärte der Regionalassessor für örtliche
Körperschaften Lorenzo Ossanna, „hielten wir es für zweckmäßig, dass alle weiterhin durch Fernverbindung an den Sitzungen der Gemeindeausschüsse teilnehmen können. Dadurch wird es einfacher sein, die Ausübung des Wahlmandats mit beruflichen und familiären Verpflichtungen in Einklang zu bringen, die Reisekosten für die Teilnahme an den Sitzungen zu reduzieren und die Organisationskosten für die Durchführung der Präsenzsitzungen einzudämmen.“

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Letzte Änderung:Mittwoch, 02. November 2022