REGION TRENTINO-SÜDTIROL: GRÜNES LICHT FÜR DIE ENDGÜLTIGE UNTERZEICHNUNG DES TEILABKOMMENS FÜR DIE ERNEUERUNG DES TARIFVERTRAGS BETREFFEND DAS PERSONAL DER REGION UND DER HANDELSKAMMERN

Die Regionalregierung hat die Ermächtigung zur endgültigen Unterzeichnung des am 10. Oktober vereinbarten und von allen Gewerkschaften bestätigten Entwurfs des Teilabkommens betreffend die Erneuerung des Tarifvertrags für das Personal, einschließlich der Führungskräfte, der Autonomen Region Trentino-Südtirol sowie der Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammern Trient und Bozen erteilt.

Veröffentlichungsdatum: Donnerstag, 16. Oktober 2025

Beschreibung

Die Regionalregierung hat die Ermächtigung zur endgültigen Unterzeichnung des am 10. Oktober vereinbarten und von allen Gewerkschaften bestätigten Entwurfs des Teilabkommens betreffend die Erneuerung des Tarifvertrags für das Personal, einschließlich der Führungskräfte, der Autonomen Region Trentino-Südtirol sowie der Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammern Trient und Bozen erteilt.

Die Vizepräsidentin der Region Giulia Zanotelli erklärte: „Dieses Abkommen ist ein wichtiger Schritt in Bezug auf die Anerkennung der strategischen Rolle des Personals bei der Verwaltung der Tätigkeiten von Region und Handelskammern. Die Änderungen am Tarifvertrag zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Professionalität zu fördern, die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf zu unterstützen, die Produktivität zu steigern und mehr Gerechtigkeit und Transparenz im Bereich des Personalmanagements zu gewährleisten.“

Das rechtlich und wirtschaftlich für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 geltende Abkommen sieht die Verteilung der verfügbaren Mittel vor und ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs zwischen der Delegation der öffentlichen Verwaltung und den Gewerkschaften. Darüber hinaus werden wichtige Neuerungen sowohl für das nicht im Führungsrang eingestufte Personal als auch für die Führungskräfte eingeführt, um Kompetenzen zu fördern und die Arbeitsorganisation effizienter zu gestalten.

Gemäß den geltenden Bestimmungen wird das Abkommen nun ̶ vor der endgültigen Unterzeichnung ̶ dem Rechnungshof zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit und der buchhalterischen Ordnungsmäßigkeit übermittelt.

In Kürze beginnen die Tarifverhandlungen für den Dreijahreszeitraum 2025-2027, für die sich die Regionalregierung weiterhin das Klima der Zusammenarbeit und Verantwortung erhofft, das die Ausarbeitung dieses Abkommens geprägt hat.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 16. Oktober 2025