Beschreibung
Regionalassessor Lorenzo Ossana hielt bei der Abteilung für das öffentliche Verwaltungswesen in Rom eine Aussprache zu einem insbesondere für Kleingemeinden in unserer Region sehr brennenden Thema: die Erleichterung des beruflichen Aufstiegs.
Die Frage hat für die Region einen hohen Stellenwert, da bis dato die im Sinne der Aufwertung der Kompetenzen der Gemeindebediensteten vorgesehene Möglichkeit des beruflichen Aufstiegs anstelle der Einstellung über ein öffentliches Wettbewerbsverfahren noch nicht unmissverständlich umgesetzt werden kann.
Was die Neueinstellungen insbesondere im Gebiet der Region anbelangt, ist der gesetzlich vorgesehene Anteil von je 50 Prozent für öffentliche Wettbewerbe und für den beruflichen Aufstieg nicht praktikabel, da in vielen Gemeinden je Kategorie nur eine einzige Stelle oder manchmal sogar nicht einmal diese vorgesehen ist.
Ausgehend von dieser Situation schenkte der neue Direktor des Amtes für Organisation und öffentlichen Dienst der Abteilung für das öffentliche Verwaltungswesen dem einvernehmliche Vorschlag des Regionalassessors Ossanna und der Leiterin der Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse der Autonomen Region Trentino-Südtirol Gehör, den Stellenvorbehalt von 50 % innerhalb des Zeitrahmens des dreijährigen Plans des Personalbedarfs bezogen auf alle in der Gemeinde vorhandenen Kategorien und nicht auf jede einzelne Kategorie zu gewährleisten.
Er bestätige darüber hinaus, dass die von Regionalassessor Ossana aufgeworfene Frage bereits hinlänglich bekannt ist und sehr viele Gemeinden auf gesamtstaatlicher Ebene betrifft (über 5000 Gemeinden haben eine Bevölkerung unter 5000 Einwohnern), so dass er sie Minister Paolo Zangrillo unterbreiten wird.
Regionalassessor Ossana hat ferner auch die personellen Engpässe bei den Gemeindesekretären der Kleingemeinden angesprochen und die jüngsten von der Region erlassenen Gesetzesbestimmungen betreffend das Personal der Gemeinden im Detail erläutert.
Dr. Migliore erinnerte seinerseits an die zuletzt im gesamtstaatlichen Haushaltsgesetz vorgesehenen Bestimmungen, laut denen Mittel aus dem Wiederaufbaufonds in Höhe von 30 Mio. Euro pro Jahr bis 2026 für einen Beitrag zu den Ausgaben der Gemeindesekretäre der Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern, welche Projekte des Wiederaufbauplans umsetzen, bereitgestellt wurden. Allerdings gelten diese nicht für die Rechtsordnung der Region. Demnach beabsichtigt Regionalassessor Ossanna Wege zu finden, damit diese Unterstützung auch den Gemeinden unserer Region zugutekommt, indem die beiden dafür zuständigen Autonomen Provinzen begünstigt werden.
Dr. Migliore betonte, dass der Austausch mit dem Regionalassessor positiv verlaufen ist und es ermöglicht hat, die Probleme in der Region Trentino-Südtirol in einen Kontext einzuordnen und gut zu verstehen.
Darüber hinaus versicherte er, dass die Abteilung für das öffentliche Verwaltungswesen innerhalb weniger Wochen eine Antwort auf die Frage des beruflichen Aufstiegs geben wird, damit die Region – im Fall einer Zustimmung – eine entsprechende neue Gesetzesbestimmung erlassen kann.