Zuständigkeiten
Das Friedensgericht urteilt erstinstanzlich in Sachen Zivil- und Strafprozess, in Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsstrafen und übt eine Schlichtungsfunktion aus. Es ist befugt, die vom Quästor gegen Ausländer angeordneten Ausweisungsverfügungen zu bestätigen.
Friedensrichter | Dr. Antonio Orpello (Koordinierender Friedensrichter) |
Dr.in Cinzia Degani Dr. Giulio Gobbati Dr.in Maria Vittoria Lonardi Dr.in Maddalena Mottes |