Präsident der Region

Der Präsident vertritt die Region, leitet die vom Staat an die Region delegierten Verwaltungsaufgaben und richtet sich dabei nach den Anweisungen der Regierung. Der Präsident der Region bestimmt die Aufteilung der Aufgabenbereiche unter den einzelnen Mitgliedern der Regionalregierung mit eigenem Dekret, das im Amtsblatt der Region kundgemacht werden muss.

Zuständigkeiten

  • Durchführungsbestimmungen;
  • Beziehungen zu den Staatsorganen und zu interregionalen, staatlichen und europäischen Einrichtungen;
  • institutionelle Angelegenheiten;
  • Formen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Autonomen Provinzen im Einvernehmen mit dem Vizepräsidenten – Stellvertreter des Präsidenten;
  • Haushaltsangelegenheiten;
  • Ordnung der Regionalämter und des zugeordneten Personals;
  • Umsetzung der Übertragung der Befugnisse betreffend die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit zur Unterstützung der Gerichtsämter;
  • Regionalbefugnisse in Sachen Friedensgerichte;
  • eventuelle Sachgebiete, die nicht in die Zuständigkeit der anderen Mitglieder der Regionalregierung fallen.