Zuständigkeiten
- Durchführungsbestimmungen;
- Beziehungen zu den Staatsorganen und zu interregionalen, staatlichen und europäischen Einrichtungen;
- institutionelle Angelegenheiten;
- Formen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Autonomen Provinzen im Einvernehmen mit dem Vizepräsidenten – Stellvertreter des Präsidenten;
- Haushaltsangelegenheiten;
- Ordnung der Regionalämter und des zugeordneten Personals;
- Umsetzung der Übertragung der Befugnisse betreffend die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit zur Unterstützung der Gerichtsämter;
- Regionalbefugnisse in Sachen Friedensgerichte;
- eventuelle Sachgebiete, die nicht in die Zuständigkeit der anderen Mitglieder der Regionalregierung fallen.