Außerordentliche Finanzierungen für Investitionen der Sprachminderheiten

Außerordentliche Finanzierungen in der laufenden Legislaturperiode 2021-2023

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61
  • Beschluss der Regionalregierung vom 23. Dezember 2020, Nr. 224 

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um außerordentliche Finanzierungen in der laufenden Legislaturperiode für die Durchführung von Investitionen seitens privater Sozialeinrichtungen infolge und aufgrund der Auswirkungen des Gesundheitsnotstandes wegen Covid-19

Zielgruppe

Private Rechtssubjekte (keine natürlichen Personen - Vereine, Stiftungen, Komitees, Arbeitsgruppen), die für den Schutz und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit der Region tätig sind und trotz der Einschränkungen und Auflagen in Zusammenhang mit dem Gesundheitsnotstand die Kontinuität der kulturellen Tätigkeit zugunsten der Sprachminderheit garantiert haben, die auch ordnungsgemäß (mit Gründungsurkunde und Satzung) errichtet und/oder im Einheitlichen Gesamtstaatlichen Verzeichnis des Dritten Sektors (Registro Unico Nazionale Terzo Settore - RUNTS) eingetragen sind, und:

  • keinen Gewinnzweck verfolgen
  • ihren Rechtssitz im Gebiet der Region haben
  • ihre Tätigkeit im Gebiet der Region ununterbrochen ausüben

Zugriff zum Dienst

Der vom zuständigen Amt der Region erstellte Vordruck muss ausgefüllt, von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter des antragstellenden Rechtsträgers unterzeichnet und wie folgt übermittelt werden:

  • persönliche Übergabe 
  • Einschreiben mit Rückschein
  • im PDF-Format mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die zertifizierte E-Mail-Adresse des zuständigen Amtes 

Einreichfristen

Siehe Beschluss der Regionalregierung vom 23.12.2020, Nr. 224

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Vollständig ausgefülltes und von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Gesuch um außerordentliche Finanzierung

Beizulegende Dokumente:

  • Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit 
  • Kostenvoranschlag/Kostenvoranschläge betreffend die Investition
  • Einfache Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung, falls eine solche vorhanden ist
  • Kopie des Erkennungsausweises der gesetzlichen Vertreterin / des gesetzlichen Vertreters und eventuelle Dokumentation, welche die Ernennung bestätigt (falls das Gesuch erstmals eingereicht wird oder Änderungen eingetreten sind)
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Stempelmarke (jede vierte Seite - DPR Nr. 642/1972 - außer bei Freistellung)
16 Euro

Kontakt

Telefon - Amtsdirektorin:
0461 201412 - 0471 322151

Telefon - Stellvertreterin der Amtsdirektorin:
0461 201441

E-mail:
min@regione.taa.it

PEC:
min@pec.regione.taa.it

Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Es befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten gemäß den Bestimmungen der Region. Es gewährleistet den Bibliotheksdienst sowie die Auszahlung von Finanzierungen für Investitionen zugunsten von öffentlichen und privaten Rechtssubjekten und stellt den Strukturen der Region Veröffentlichungen für ihre Tätigkeit und für Recherchen bereit. Es überprüft die Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen. Es stellt den Strukturen der Region das Material für Studien, Arbeit und Forschung auch in digitaler Form zur Verfügung.

Weitere Details

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Letzte Änderung:Dienstag, 04. August 2026