Auszahlungsgesuch für Finanzierungen zur Förderung der Sprachminderheiten

Abrechnung und Auszahlung der Finanzierungen (Art. 11 ff. der Durchführungsverordnung, DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61)

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um das auf den von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Formularen abzufassende Gesuch, mit dem nach Abschluss der Initiative oder des Projektes die Auszahlung der regionalen Finanzierung beantragt wird.

Zielgruppe

Empfänger der mit Beschluss der Regionalregierung gewährten Finanzierungen 

Zugriff zum Dienst

Es muss das vollständig ausgefüllte und von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Auszahlungsgesuch eingereicht werden.

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Das vollständig ausgefüllte und von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter des Finanzierungsempfängers unterzeichnete Auszahlungsgesuch 

  • Ausgabenbelege mit Angabe der Initiative und jeweilige Zahlungsquittung
  • Erklärung über die ehrenamtliche geleistete Arbeit, sofern im Finanzierungsgesuch angegeben
  • Informationsmaterial zur Initiative, auf die sich die regionale finanzielle Unterstützung bezieht, mit dem Logo der Region
  • Fotokopie des Ausweises der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Kontakt

Telefon - Amtsdirektorin:
0461 201412 - 0471 322151

Telefon - Stellvertreterin der Amtsdirektorin:
0461 201441

E-mail:
min@regione.taa.it

PEC:
min@pec.regione.taa.it

Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Es befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten gemäß den Bestimmungen der Region. Es gewährleistet den Bibliotheksdienst sowie die Auszahlung von Finanzierungen für Investitionen zugunsten von öffentlichen und privaten Rechtssubjekten und stellt den Strukturen der Region Veröffentlichungen für ihre Tätigkeit und für Recherchen bereit. Es überprüft die Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen. Es stellt den Strukturen der Region das Material für Studien, Arbeit und Forschung auch in digitaler Form zur Verfügung.

Weitere Details

Weitere Informationen

Finanzierungen für Initiativen und Projekte der Sprachminderheiten

Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol an öffentliche und private Einrichtungen zur Durchführung von Initiativen/Projekten zum Schutz und zur Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten, die im Gebiet der Region leben, gewährt wird.

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung, DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61
  • Durchführungsverordnung, DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9 gültig ab 6. Juni 2025

Weitere Details

Letzte Änderung:Dienstag, 12. Oktober 2021