Auszahlungsgesuch für die Förderung der Sprachminderheiten gewährten Beiträge

Abrechnung und Auszahlung der gewährten Beiträge (Art. 13 der Durchführungsverordnung, DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9)

Was Sie hierzu wissen müssen

Mit diesem Gesuch, das auf den von der Regionalverwaltung bereitgestellten Vordrucken abzufassen ist, wird nach Abschluss der Initiative oder Projektes die Auszahlung des von der Region gewährten Beitrags beantragt.

Zielgruppe

Empfänger der mit Beschluss der Regionalregierung gewährten Beiträge

Zugriff zum Dienst

Durch Einreichung des vollständig ausgefüllten und vom gesetzlichen Vertreter /von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichneten Gesuchs um Auszahlung der gewährten Beiträge 

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Vollständig ausgefülltes und vom gesetzlichen Vertreter /von der gesetzlichen Vertreterin des Beitragsempfängers unterzeichnetes Auszahlungsgesuch 

  • Verzeichnis Vordr. B)
  • Ausgabenbelege mit Angabe der Initiative und jeweilige Zahlungsquittungen
  • Erklärung über die ehrenamtlich geleistete Arbeit, sofern im Finanzierungsgesuch angegeben
  • Informationsmaterial zur Initiative, auf die sich die finanzielle Unterstützung der Region bezieht, mit dem Logo der Region
  • Fotokopie des Erkennungsausweises der gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Kontakt

Telefon - Amtsdirektorin:
0461 201412 - 0471 322151

Telefon - Stellvertreterin der Amtsdirektorin:
0461 201441

E-mail:
min@regione.taa.it

PEC:
min@pec.regione.taa.it

Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Es befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten gemäß den Bestimmungen der Region. Es gewährleistet den Bibliotheksdienst sowie die Auszahlung von Finanzierungen für Investitionen zugunsten von öffentlichen und privaten Rechtssubjekten und stellt den Strukturen der Region Veröffentlichungen für ihre Tätigkeit und für Recherchen bereit. Es überprüft die Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen. Es stellt den Strukturen der Region das Material für Studien, Arbeit und Forschung auch in digitaler Form zur Verfügung.

Weitere Details

Weitere Informationen

Beiträge für Initiativen und Projekte der Sprachminderheiten

Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol an öffentliche und private Einrichtungen zur Durchführung von Initiativen/Projekten zum Schutz und zur Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten, die im Gebiet der Region leben, gewährt wird.

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung, DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9 

Weitere Details

Letzte Änderung:Montag, 17. August 2026