Beiträge für Investitionen in geringer Höhe

Beitrag für Investitionen in geringer Höhe, der nur ein einziges Mal im Laufe derselben Legislaturperiode gewährt werden kann

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9 (Art. 32)

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um einen Beitrag für Investitionen in geringer Höhe im Sinne des Art. 32 Abs. 2 des DPReg. Nr. 9/2025 für den Kauf von Gütern, die der Durchführung der satzungsmäßigen Tätigkeit des antragstellenden Rechtssubjekts dienen.

Zielgruppe

Private, ordnungsgemäß (mit Gründungsurkunde und Satzung) errichtete Rechtssubjekte (keine natürlichen Personen - Vereine, Stiftungen, Komitees, Arbeitsgruppen), die für den Schutz und die Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit der Region tätig sind und:

  • keine Gewinnabsichten haben
  • ihren Rechtssitz im Gebiet der Region haben
  • ihre Tätigkeit im Gebiet der Region ununterbrochen ausüben

Zugriff zum Dienst

Der vom zuständigen Amt der Region erstellte Vordruck muss ausgefüllt, von dem gesetzlichen Vertreter / der gesetzlichen Vertreterin des antragstellenden Rechtsträgers unterzeichnet 

  • und persönlich 
  • oder mittels Einschreiben mit Rückschein
  • oder im PDF-Format mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die zertifizierte E-Mail-Adresse des zuständigen Amtes

eingereicht werden. 

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Vollständig ausgefüllter und von dem gesetzlichen Vertreter / der gesetzlichen Vertreterin unterzeichneter Vordruck für das Beitragsgesuch im Sinne des Art. 32 – Investitionen in geringer Höhe

Beizulegende Unterlagen:

  • Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit
  • Ausgabenvoranschlag/-voranschläge in Bezug auf die Investitionen
  • Einfache Kopie der Gründungsurkunde und – falls vorhanden – der Satzung
  • Fotokopie des Erkennungsausweises des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin und Unterlagen betreffend die Ernennung (wenn das Gesuch zum ersten Mal eingereicht wird oder Änderungen erfolgt sind)
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Stempelmarke (jede vierte Seite - DPR Nr. 642/1972 - außer bei Freistellung)
16 Euro

Kontakt

Telefon - Amtsdirektorin:
0461 201412 - 0471 322151

Telefon - Stellvertreterin der Amtsdirektorin:
0461 201441

E-mail:
min@regione.taa.it

PEC:
min@pec.regione.taa.it

Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Es befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten gemäß den Bestimmungen der Region. Es gewährleistet den Bibliotheksdienst sowie die Auszahlung von Finanzierungen für Investitionen zugunsten von öffentlichen und privaten Rechtssubjekten und stellt den Strukturen der Region Veröffentlichungen für ihre Tätigkeit und für Recherchen bereit. Es überprüft die Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen. Es stellt den Strukturen der Region das Material für Studien, Arbeit und Forschung auch in digitaler Form zur Verfügung.

Weitere Details

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Donnerstag, 20. August 2026