Gesuch um Auszahlung des Saldobetrags für Projekte der humanitären Hilfe

Gesuch um Auszahlung des Saldobetrags für abgeschlossene und abgerechnete Projekte der humanitären Hilfe

Was Sie hierzu wissen müssen

Für jedes von der Region finanzierte humanitäre Projekt, das ordnungsgemäß abgeschlossen und abgerechnet wurde, muss der Finanzierungsempfänger (die Einrichtung, der Verein oder das Komitee) ein entsprechendes Gesuch um Auszahlung des Saldobetrags einreichen.

Zielgruppe

Einrichtungen, Vereine oder Komitees und gleichwertige Organisationen ohne Gewinnabsicht mit Rechtssitz im Gebiet der Region Trentino-Südtirol

Wer kann das Ansuchen stellen

Einrichtungen, Vereine oder Komitees und gleichwertige Organisationen, denen eine Finanzierung für Projekte zur Unterstützung von Völkern der Länder, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind oder die sich in besonders schwierigen Verhältnissen wirtschaftlicher, sozialer oder bildungsmäßiger Art befinden, gewährt wurde

Zugriff zum Dienst

Der Vordruck muss von dieser Website heruntergeladen, vollständig ausgefüllt, von der gesetzlichen Vertreterin/vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet oder digital signiert werden und samt den erforderlichen Unterlagen mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die E-Mail-Adresse: europa@pec.regione.taa.it oder mittels Einschreiben mit Rückschein übermittelt bzw. persönlich beim Amt abgegeben werden.

Wohin gehen
Amtsgebäude der Region in Trient

Via Antonio Gazzoletti, 2, 38122 Trento TN

Öffnungszeiten:

Mo.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Di.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Mi.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Do.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Fr.
8.45 - 12.30
Gültig ab 01.07.2019

Weitere Details

Bild: TAA
Amtsgebäude der Region in Bozen

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Ordnungsgemäß ausgefüllter und unterzeichneter Vordruck für das Gesuch um Auszahlung des Saldobetrags der gewährten Finanzierung, dem nachstehende Unterlagen beizufügen sind:

  • ein ausführlicher Abschlussbericht mit ausdrücklicher Angabe, dass das finanzierte Projekt abgeschlossen wurde, dem auch fotografisches oder digitales Material über die erfolgte Durchführung des Projekts beizulegen ist;
  • Anlage 1: Eine vom gesetzlichen Vertreter / von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnete Erklärung zum Ersatz eines Notorietätsaktes betreffend den Gesamtbetrag der für die Durchführung des finanzierten Projekts bestrittenen Kosten und der daraus erzielten Einnahmen (die Gesamteinnahmen müssen den Gesamtausgaben entsprechen);
  • Anlage 2: Jede eventuelle weitere erforderliche Erklärung zum Ersatz eines Notorietätsaktes (für die Übersetzung von Belegen oder für andere Zwecke);
  • Anlage 3: Erklärung zum Ersatz eines Notorietätsaktes betreffend den Steuereinbehalt in Höhe von 4 %;
  • Anlage 4: Verzeichnis der eingereichten Ausgabenbelege;
  • Kopie des Fahrzeugscheins beim Kauf von Fahrzeugen.

  

Hinweise betreffend die endgültige Auszahlung des gewährten Beitrags

 

  • ORIGINALE DER AUSGABENBELEGE: bei Einreichung des Auszahlungsgesuchs sind sämtliche Belege im Original einzureichen; falls das Auszahlungsgesuch mittels zertifizierter E-Mail (PEC) übermittelt wird, können die Belege später eingereicht / übermittelt werden. Wenn die Ausgabenbelege nicht im Original eingebracht werden können, sind die Kopien von einer Behörde des Orts der Projektdurchführung (nicht vom Partner vor Ort) zu beglaubigen und eine begründete Erklärung zum Ersatz eines Notorietätsaktes ist vorzulegen (Anlage 2);
  • SPRACHE DER RECHNUNGEN: Den Ausgabenbelegen, die nicht in italienischer, deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache abgefasst sind, muss eine entsprechende Übersetzung ins Italienische oder ins Deutsche beigelegt werden, deren Echtheit vom gesetzlichen Vertreter / von der gesetzlichen Vertreterin der Vereinigung durch eine entsprechende Erklärung zum Ersatz eines Notorietätsaktes (Anlage 2) zu bestätigen ist. Das Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe behält sich in jedem Falle vor, eine beglaubigte Übersetzung zu verlangen;
  • RECHNUNGSADRESSAT: Die Rechnungen müssen korrekt auf einen der drei möglichen, in der Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Rechnungsadressaten (ausschließlich auf den Empfänger, ausschließlich auf den Partner vor Ort oder teilweise auf den Empfänger und teilweise auf den Partner vor Ort) ausgestellt sein;
  • DATUM DER RECHNUNGEN: Die Rechnungsdaten müssen mit dem Zeitraum übereinstimmen, für den die Vereinbarung gilt;
  • BETRAG DER RECHNUNGEN: Die Berechnungen des Amts für europäische Integration und humanitäre Hilfe zwecks Umrechnung von der Landeswährung in Euro basieren auf den Daten der Banca d‘Italia und insbesondere auf dem monatlichen Durchschnittswechselkurs, der sich auf den Monat der Zahlung der Rechnung bezieht (vgl. https://tassidicambio.bancaditalia.it/terzevalute-wf-ui-web/averageRates );
  • GEGENSTAND DER RECHNUNGEN: Die Beschreibungen der Rechnungen müssen sich eindeutig auf das Projekt beziehen; ab den Finanzierungen 2024-2025 wird jedem Projekt ein einheitlicher Projektkode (CUP) zugewiesen, der auf sämtlichen Ausgabenbelegen anzugeben ist: Rechnungen, Grund der Banküberweisungen der Rechnungen, Grund für jede Überweisung von Mitteln an den Partner vor Ort;
  • ZUSAMMENHANG DER RECHNUNGEN MIT DEN AUSGABENPOSTEN: Die Rechnungen müssen auf die in der Vereinbarung angegebenen Ausgabenposten zurückzuführen sein und sich ausschließlich auf das finanzierte Projekt beziehen;
  • RÜCKVERFOLGBARKEIT DER ZAHLUNGEN: Den einzelnen Rechnungen sind die Zahlungsbelege der Bank und/oder der Kontoauszug beizulegen. Die zugelassene Gesamtausgabe muss nachgewiesen werden. Darüber hinaus sind die Zahlungen der Ausgaben bis zur Höhe des zugewiesenen Beitrags zzgl. 5 % der zugelassenen Ausgabe ebenfalls mittels Banküberweisung oder sonstiger rückverfolgbarer Zahlungsmittel zu belegen. Im Sinne der Kriterien laut Beschluss der Regionalregierung vom 29. Juli 2020, Nr. 128 (Genehmigung der Kriterien für die Zuerkennung der Beiträge) dürfen nicht mehr als 10 % des gewährten Beitrags mittels Barzahlungen abgewickelt werden. Die Barzahlungen müssen in jedem Fall dokumentiert werden und in einer vom gesetzlichen Vertreter des „Finanzierungsempfängers“ unterzeichneten Erklärung zum Ersatz eines Notorietätsaktes (Anlage 2) aufgelistet werden. Bei Ausgabenbelegen betreffend insbesondere die Zahlung von Arbeitskräften wird der entsprechende Beleg der erfolgten Zahlung zugunsten eines jeden Werkherstellers verlangt;
  • Sind die gesamten bestrittenen und zulässigen Ausgaben niedriger als die gesamte bei der Beitragsgewährung zugelassene Ausgabe, so wird der auszuzahlende Beitrag im Sinne des Art. 2 Abs. 2 der mit Dekret des Präsidenten der Region vom 4. März 2005, Nr. 5/L erlassenen Verordnung betreffend die Modalitäten und Fristen der Rechnungslegung und Überprüfung der von der Region finanzierten Tätigkeiten, Bauten, Arbeiten und Ankäufe – geändert durch Dekret des Präsidenten der Region vom 2. September 2021, Nr. 49 – vom zuständigen Amt proportional gekürzt;
  • VERWENDETES BANKKONTO: Zahlungen haben nur von dem in der Vereinbarung angegebenen Bankkonto zu erfolgen und der Beitragsempfänger muss mit dem Rechnungsadressaten übereinstimmen.
Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Stempelsteuerfrei
KOSTENLOS
KOSTENLOS
KOSTENLOS

Das Gesuch um Auszahlung des Saldobetrags der gewährten Finanzierung muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Abschluss des finanzierten humanitären Projekts beim Amt für europäische Integration und humanitäre Hilfe eingereicht werden.

Fristen und Fälligkeiten

180
Tage
Maximale Wartetage ab Antragstellung

Weitere Informationen

Beitragsgesuche betreffend Projekte der humanitären Hilfe

Finanzierung von Initiativen zur Unterstützung von Völkern der Länder, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind oder die sich in besonders schwierigen Verhältnissen wirtschaftlicher, sozialer oder bildungsmäßiger Art befinden

Weitere Details

Letzte Änderung:Freitag, 04. Juli 2025