Restbetrag des Beitrags für aus einem Zusammenschluss hervorgegangene Gemeinden

Restbetrag des Beitrags für die Errichtung von Zusammenschlüssen und die teilweise Deckung der Verwaltungsausgaben der aus einem Zusammenschluss hervorgegangenen Gemeinden

Was Sie hierzu wissen müssen

Bei Zusammenschluss von zwei oder mehreren in der Regel angrenzenden Gemeinden sieht das Regionalgesetz betreffend die Errichtung der neuen Gemeinde vor, dass den ursprünglichen Gemeinden finanzielle Beiträge für die Errichtung der neuen Gemeinde sowie für die teilweise Deckung der  Verwaltungskosten für einen Zeitraum von zehn Jahren gemäß den mit Beschluss der Regionalregierung im Einvernehmen mit den Landesregierungen und nach Anhören der Gemeinderäte festgesetzten Parametern gewährt werden.

Zielgruppe

Aus einem Zusammenschluss hervorgegangene Gemeinden, die um die Gewährung von Beiträgen für die Errichtung der neuen Gemeinde angesucht haben.

Zugriff zum Dienst

Die Gemeinde ersucht um Gewährung des Restbetrag des Beitrags.

Kosten und Voraussetzungen

KOSTENLOS

Kontakt

Telefon - Sachbearbeitung:
0461 201046

Mo.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Di.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Mi.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Do.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Fr.
8.45 - 12.30
Gültig ab 01.07.2019

Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse

Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.

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Gewährung von Beiträgen für aus einem Zusammenschluss hervorgegangene Gemeinden

Gewährung von Beiträgen für die Errichtung von Zusammenschlüssen und die teilweise Deckung der Verwaltungsausgaben der aus einem Zusammenschluss hervorgegangenen Gemeinden.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 26. August 2021