Beschreibung
Art des Dokuments
Infolge der durch das Verfassungsgesetz vom 31. Jänner 2001, Nr. 2 vorgenommenen Änderungen zum Sonderstatut für Trentino-Südtirol bestimmen die Autonomen Provinzen Trient und Bozen mit eigenem Gesetz ihre Staatsform und insbesondere die Modalitäten für die Wahl des Landtags, des Landeshauptmanns und der Landesräte. Jetzt finden keine Regionalratswahlen statt und der Regionalrat setzt sich aus den Abgeordneten des Trentiner und des Südtiroler Landtags zusammen. Im Jahr 2003 wurden die ersten Landtagswahlen ausgeschrieben. Bezüglich der einschlägigen Bestimmungen sowie der Wahlergebnisse wird auf die Websites der Autonomen Provinzen Trient und Bozen verwiesen.