Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz vom 30. Mai 1993, Nr. 11 mit seinen späteren Änderungen und Ergänzungen betreffend die Unterstützung von humanitären Initiativen in Ländern, die von Kriegen oder Katastrophen betroffen sind oder die sich in besonders schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen befinden (Amtsblatt vom 9. Dezember 2009, Nr. 50)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.