Durchführungsverordnung vom 26/11/2021n Nr. 62

Erlass der Ergänzung und Änderung der mit DPReg. vom 6. November, Nr. 50 erlassenen Durchführungsverordnung zu dem mit DPRA vom 23. Juni 1997, Nr. 8/L genehmigten vereinheitlichten Text für den Teil betreffend die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für die Veröffentlichung von Monographien, Studien und Werken von regionalem Belang

Gültig/wirksam ab :Freitag, 26. November 2021

Beschreibung

Art des Dokuments
Verordnung/Durchführungsverordnung
R 2021 62 td (File pdf 326,22 kB)
R 2021 62 st Sondernummer Nr. 2 zum ABl. vom 29.11.2021, Nr. 47/Allg. Skt. (File pdf 887,92 kB)
Bezugsangabe
Dekret der Präsidentin/des Präsidenten vom 6.11.2020, Nr. 50

Erlass der Duchführungsverordnung zu dem mit DPRA vom 23. Juni 1997, Nr. 8/L genehmigten vereinheitlichten Text, für den Teil betreffend die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beiträgen für die Veröffentlichung von Monographien, Studien und Werken von regionalem Belang

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Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse

Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.

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Letzte Änderung:Dienstag, 27. August 2024