Zuständigkeiten
Sie nimmt die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu Ministerialämtern oder anderen staatlichen Gremien oder Institutionen erforderlichen Amtshandlungen wahr.
Sie pflegt die Beziehungen zu den entsprechenden Ämtern anderer Regionen – insbesondere jener mit Sonderstatut – auch durch die Förderung der Zusammenarbeit und von Projekten gemeinsamen Interesses.
Sie analysiert und erforscht die Auswirkungen der Verfassungsreformen der Republik im föderalistischen Sinne im Rahmen der Ordnungsbefugnisse der Region und schlägt die erforderlichen Anpassungen vor.
Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.
Sie koordiniert und überwacht die Tätigkeit der untergeordneten Ämter und gewährleistet die Erreichung der von der Regionalregierung vorgegebenen Ziele.
Sie befasst sich mit der Behandlung der Angelegenheiten, die nicht direkt in den Aufgabenbereich der untergeordneten Ämter fallen.