Regionalgesetz vom 20/12/2021, Nr. 8

Regionales Stabilitätsgesetz 2022

Gültig/wirksam ab :Montag, 20. Dezember 2021

Beschreibung

Art des Dokuments
Regionalgesetz

Gesetzenwurf Nr. 46 - XVI^ Legislaturperiode - Jahr 2021

RG 2021 8 dt (File pdf 26,42 kB)
LR 2021 8 st Sondernummer Nr. 3 zum ABl. vom 21.12.2021, Nr. 50/Allg. Skt. (File pdf 1,25 MB)
Bezugsangabe
Regionalgesetz vom 21.2.1991, Nr. 5

Bestimmungen zum Ausbau des Übersetzungsdienstes in der Regionalverwaltung, dringende Bestimmungen über das Personal sowie Bestimmungen über das Personal der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus-und Landwirtschaftskammern von Trient und Bozen und Bestimmungen für den Gebrauch der ladinischen Sprache für die Bediensteten der ladinischen Gemeinden der Provinz Bozen (Amtsblatt vom 26. Februar 1991, Nr. 9, ordentliches Beiblatt Nr. 1 )

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Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse

Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.

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Letzte Änderung:Dienstag, 18. Januar 2022