Erlass der neuen Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz vom 9. August 1957, Nr. 15 mit seinen späteren Änderungen und Ergänzungen betreffend die „Gewährung von Beiträgen an die gemäß Gesetz vom 30. März 2001, Nr. 152 errichteten oder anerkannten Patronate und Sozialfürsorgekörperschaften“ (Amtsblatt vom 29. Dezember 2009, Nr. 53)
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