Verordnung vom 28. April 2021, Nr. 24

Erlass der Verordnung betreffend „Weitere Änderungen zu der mit Dekret des Präsidenten der Region vom 22. Dezember 2009, Nr. 10/L i.d.g.F. genehmigten Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz vom 9. August 1957, Nr. 15 i.d.g.F.“

Gültig/wirksam ab :Mittwoch, 28. April 2021

Beschreibung

Art des Dokuments
Bestimmungen
R 2021 24 td (File pdf 19,06 kB)
R 2021 24 st Amtsblatt Nr. 18/Allg. Skt. vom 06.05.2021 (File pdf 1,05 MB)
Bezugsangabe
Durchführungsverordnung vom 22.12.2009, Nr. 10

Erlass der neuen Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz vom 9. August 1957, Nr. 15 mit seinen späteren Änderungen und Ergänzungen betreffend die „Gewährung von Beiträgen an die gemäß Gesetz vom 30. März 2001, Nr. 152 errichteten oder anerkannten Patronate und Sozialfürsorgekörperschaften“ (Amtsblatt vom 29. Dezember 2009, Nr. 53)

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Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖBPB

Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der Sozialvorsorge und der Sozialversicherungen erwachsenden Amtshandlungen wahr.

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Letzte Änderung:Mittwoch, 29. März 2023