Verordnung vom 29/5/2025, Nr. 9

Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3 „Bestimmungen in Sachen Schutz und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit der Autonomen Region Trentino-Südtirol“

Gültig/wirksam ab :Freitag, 06. Juni 2025

Beschreibung

Art des Dokuments
Verordnung/Durchführungsverordnung
R 2025 9 td (File pdf 474,28 kB)
DPReg. 29 maggio 2025 n. 9 Amtsblatt vom 5. Juni 2025, Nr. 23 - Allg. Skt. (File pdf 1,28 MB)
Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Abteilung III – Sprachminderheiten, europäische Integration und Friedensgerichte
Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Es befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten gemäß den Bestimmungen der Region. Es gewährleistet den Bibliotheksdienst sowie die Auszahlung von Finanzierungen für Investitionen zugunsten von öffentlichen und privaten Rechtssubjekten und stellt den Strukturen der Region Veröffentlichungen für ihre Tätigkeit und für Recherchen bereit. Es überprüft die Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen. Es stellt den Strukturen der Region das Material für Studien, Arbeit und Forschung auch in digitaler Form zur Verfügung.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 21. August 2025