Erlass der Verordnung „Verwaltung des Inventars und der verwaltungs- und buchhaltungstechnischen Aspekte betreffend die beweglichen Vermögensgüter der Region“ (Amtsblatt vom 14. Januar 2021, Nr. 2)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.