EINE HILFE ZUR VORSORGE

Diese Seite enthält die Broschüre über die neuen Vorsorgemaßnahmen für Personen, die ihre Kinder unter drei Jahren oder pflegebedürftige Angehörige zu Hause betreuen, sowie die Adressen, bei denen man Auskünfte erhält bzw. das Beitragsgesuch einreicht.

Gültig/wirksam ab :Dienstag, 10. Mai 2022

Bild: foto copertina (3)

Beschreibung

Art des Dokuments
Informationsschreiben

Aus den Rentendaten des NISF/INPS geht ein im unserem Gebiet besonders großes Rentengefälle zwischen Männern und Frauen hervor. Die Gewährleistung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Frauen unter dem beruflichen und rentenmäßigen Gesichtspunkt ist ein strategischer Faktor für die Erreichung der tatsächlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern und hat positive Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Es sind insbesondere Frauen, die „Beitragslücken“ aufweisen und demzufolge eine niedrigere Rente als Männer beziehen, weil vor allem sie ihre Arbeitstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um sich der Pflege und Erziehung ihrer Kinder bzw. der Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger zu widmen.

Die Genderunterschiede in der Beschäftigung und Entlohnung und demzufolge auch bei den Vorsorgebeiträgen hervorzuheben, ist wichtig, um der Frauenarmut im Alter entgegenzutreten und eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Sachen Renten sowie eine Reduzierung der Rentenunterschiede zu fördern.

Unter diesem Gesichtspunkt hat die Region in den letzten Jahrzehnten dank ihrer Kompetenzen im Bereich der Ergänzungsvorsorge den derzeitigen sozialen und demografischen Wandel erkannt und unter Berücksichtigung der jüngsten Reformen des italienischen Rentensystems den Versuch gestartet, insbesondere für Frauen die beiden nachstehenden Vorsorgemaßnahmen einzuführen, um deren Rolle und Arbeit innerhalb der Familie anzuerkennen.

Diese Maßnahmen wurden stets ausgebaut und mit Wirkung vom 1. Jänner 2022 weiterhin vereinfacht, damit die Arbeitnehmerinnen, die in bestimmten Zeiträumen ihres Lebens Beitragslücken aufweisen, einen leichteren Zugang dazu haben.

 

FÜR AUSKÜNFTE SOWIE FÜR DIE EINREICHUNG DES ANTRAGS AUF DIE BETREFFENDEN BEITRÄGE WENDEN SIE SICH

AN DAS PATRONAT IN IHRER NÄHE:

- in der Provinz Bozen: 

https://aswe.provinz.bz.it/adressen-patronate-caaf.asp 

- in der Provinz Trient: 

http://www.apapi.provincia.tn.it/punto_informazioni/patronati/

AN DIE ASWE (AGENTUR FÜR SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN-SÜDTIROL)

Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1- 39100 Bozen

Tel.: 0471 418300 E-Mail: aswe.asse@provinz.bz.it; PEC: aswe.asse@pec.prov.bz.it; Website: https://aswe.provinz.bz.it

AN DIE APAPI (LANDESAGENTUR FÜR FÜRSORGE UND ERGÄNZENDE VORSORGE DER AUTONOMEN PROVINZ TRIENT):

Via Zambra 42 - Top Center - Torre B - 38121 Trient

Tel.: 0461 493234 E-Mail: agenzia.prev@provincia.tn.it; PEC: apapi@pec.provincia.tn.it; Website:  http://www.apapi.provincia.tn.it/

Brochure DE (File pdf 2,37 MB)
Plakat1 (File image/png 5,10 MB)
Plakat2 (File image/png 3,44 MB)
Plakat3 (File image/png 3,33 MB)
Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖBPB

Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der Sozialvorsorge und der Sozialversicherungen erwachsenden Amtshandlungen wahr.

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Letzte Änderung:Montag, 06. Juni 2022