KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL

Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2, mit Regionalgesetz vom 20. Juli 2026, Nr. 3

Gültig/wirksam ab :Montag, 20. Juli 2026

Beschreibung

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Für das Dokument verantwortlicher Bereich
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 13. August 2026