KODEX DER ÖRTLICHEN KÖRPERSCHAFTEN DER AUTONOMEN REGION TRENTINO-SÜDTIROL

Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2, wie zuletzt durch das Gesetz vom 21. Juli 2025, Nr. 5 geändert

Gültig/wirksam ab :Montag, 21. Juli 2025

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Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Letzte Änderung:Dienstag, 05. August 2025