Dekret des Präsidenten der Region vom 16. Februar 2016, Nr. 3

Aktualisierung der Kriterien laut DPRA vom 25. Februar 1987, Nr. 84/A mit seinen späteren Änderungen „Durchführung der Bestimmungen des Art. 6 des Regionalgesetzes vom 14. August 1986, Nr. 4 mit Bezug auf die Einstufung der Gemeindesekretariatssitze der Region Trentino-Südtirol“

Gültig/wirksam ab :Dienstag, 16. Februar 2016

Beschreibung

Art des Dokuments
Veröffentlichung
DPReg 3 del 16 febbraio 2016 (File pdf 103,11 kB)
Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse

Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.

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Letzte Änderung:Mittwoch, 01. Dezember 2021