Koordinierter Text des Dekretes des Präsidenten des Regionalausschusses vom 25. Februar 1987, Nr. 84/A mit dem DPReg vom 25. November 2010, Nr. 39/A

Durchführung der Bestimmungen des Art. 6 des Regionalgesetzes vom 14. August 1986, Nr. 4 mit Bezug auf die Einstufung der Gemeindesekretariatssitze der Region Trentino-Südtirol

Gültig/wirksam ab :Donnerstag, 09. Dezember 2010

Beschreibung

Art des Dokuments
Veröffentlichung
DPReg vom 1. Juni 2022, Nr. 10 Dekrets des Präsidenten der Region vom 1. Juni 2022, Nr. 10 (File pdf 211,54 kB)
Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse

Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.

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Letzte Änderung:Mittwoch, 01. Juni 2022