Beschreibung
Drei Monate nach Beginn der Einschreibungen ist bereits ein ausgesprochen positives Ergebnis der regionalen Initiative „Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren“ mit ca. 13.500 eingereichten Anträgen zu verzeichnen, was mehr als 30 % der Anspruchsberechtigten entspricht. Diese Zahl belegt das aufmerksame Interesse der Familien an einem innovativen Instrument, das darauf ausgerichtet ist, den neuen Generationen mehr Sicherheit für die Altersvorsorge zu gewährleisten.
Die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol auf Vorschlag des Regionalassessors für Sozialvorsorge Carlo Daldoss geförderte Maßnahme stellt eine der jüngsten Initiativen in Sachen Welfare-Leistungen für Familien dar und festigt die Vorreiterrolle der Region im Bereich der Familienpolitik.
Die eingegangenen Anträge sind folgendermaßen auf die beiden Provinzen verteilt: ungefähr 4.500 in der Provinz Trient und 9.000 in der Provinz Bozen.
Assessor Carlo Daldoss betont: „Wir sind sehr zufrieden mit der Zahl der in den ersten drei Monaten verzeichneten Einschreibungen, die zeigt, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben. Es handelt sich um eine weitsichtige Maßnahme, die sowohl die Zukunft unserer Kinder berücksichtigt als auch den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in unserer Region. Heute in die Zusatzvorsorge der Kinder in den ersten Lebensjahren zu investieren bedeutet, die Grundlage unseres Sozialsystems zu stärken und ein konkretes Zeichen des Vertrauens und der Verantwortung gegenüber den neuen Generationen zu setzen.“
Das Gesetz sieht einen finanziellen Beitrag für alle Neugeborenen, Adoptiv- oder Pflegekinder vor, um den Beitritt zu einem auf den Namen des/der Minderjährigen lautenden Zusatzrentenfonds zu unterstützen. Die Maßnahme beruht auf der Erkenntnis, dass die zukünftigen Renten aufgrund des Übergangs zum beitragsbezogenen System deutlich niedriger sein werden als in der Vergangenheit, weshalb der Zugang zu Instrumenten der Zusatzvorsorge bereits ab den ersten Lebensjahren zunehmend strategische Bedeutung erlangt.
Der zum Zeitpunkt der Geburt, der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung zustehende Beitrag in Höhe von 300 Euro wird direkt in die Zusatzrentenposition des/der Minderjährigen eingezahlt. Für die folgenden vier Jahre ist ein Beitrag in Höhe von 200 Euro pro Jahr vorgesehen, sofern die Familie einen Betrag von mindestens 100 Euro jährlich in denselben Fonds einzahlt.
Daldoss erklärt: „Der Beitrag beläuft sich auf insgesamt 1.100 Euro in fünf Jahren mit dem Ziel die Zukunft unserer Kinder konkret mitzugestalten. Ausführliche Informationen sind auf der offiziellen Website der Region, auf der Website von Pensplan Centrum oder über die Infopoints im Gebiet der Region erhältlich. Wir empfehlen, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.“
Der Beitrag steht vorübergehend auch den Kindern zu, die am 1. Jänner 2025 das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und den Kindern, für die das Datum der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung weniger als fünf Jahre zurückliegt.
Der Beitrag kann in Anspruch genommen werden, wenn die antragstellende Person seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz in einer Gemeinde der Region hat, während die minderjährige Person zum Zeitpunkt der Geburt in der Region wohnhaft sein bzw. aufgrund der Maßnahme betreffend die Adoption oder die Überlassung zur Betreuung den Wohnsitz in der Region erwerben muss. Für die Inanspruchnahme des Beitrags in den nachfolgenden Jahren müssen die Minderjährigen weiterhin ihren festen Wohnsitz in der Region haben. Der Beitritt zu einer Zusatzrentenform muss zum Zeitpunkt des Beitragsgesuchs bereits erfolgt sein.
Es handelt sich um eine an alle gerichtete, auf dem Grundsatz der Chancengleichheit in Sachen Altersvorsorge beruhende Leistung, d. h. die wirtschaftliche Lage der Familie wird in keiner Weise berücksichtigt.
Die Verwaltung der Maßnahme übernimmt die In-House-Gesellschaft der Region und der beiden Autonomen Provinzen Pensplan Centrum AG, die für die operativen Aspekte zuständig ist und die Initiative auch durch Vereinbarungen mit den Gemeindemeldeämtern fördern wird.