AKTUALISIERUNG DER AMTSENTSCHÄDIGUNGEN FÜR DIE GEMEINDEAUSSCHÜSSE DER GEMEINDEN BIS ZU 10.000 EINWOHNERN

Eine Aktualisierung der Amtsentschädigungen für Bürgermeister, Vizebürgermeister und Gemeindereferenten der Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern wurde ab 2023 im Beschluss der Regionalregierung über den Nachtragshaushalt der Region Trentino-Südtirol vorgesehen.

Veröffentlichungsdatum: Freitag, 01. Juli 2022

Beschreibung

Eine Aktualisierung der Amtsentschädigungen für Bürgermeister, Vizebürgermeister und Gemeindereferenten der Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern wurde ab 2023 im Beschluss der Regionalregierung über den Nachtragshaushalt der Region Trentino-Südtirol vorgesehen. Dadurch werden die Amtsentschädigungen der Gemeinden bis zu 500 Einwohnern dem „Mindestbetrag“ laut Gesetz Nr. 234/2021 angepasst, der ab 2024 im gesamten Staatsgebiet gilt.

Die Erhöhung der Amtsentschädigungen für Bürgermeister, Vizebürgermeister und Gemeindereferenten beträgt (je nach Gemeindekategorie) von 18 % bis 46 % im Trentino und von 3 % bis 35 % in Südtirol. Die Gemeinden, die bisher der Kategorie von 3.001 bis zu 10.000 Einwohnern angehörten, werden nun in zwei neuen Kategorien (von 3.001 bis zu 5.000 Einwohnern und von 5.001 bis zu 10.000 Einwohnern) eingestuft.

Den Bürgermeistern und den Gemeindereferenten der Gemeinden der Provinz Trient bis zu 10.000 Einwohnern wird eine größere Erhöhung der Amtsentschädigung als den Bürgermeistern der Provinz Bozen zuerkannt, um mindestens zum Teil den Unterschied auszugleichen, der zu den Beträgen der Amtsentschädigung in den Südtiroler Gemeinden mit vergleichbarer Einwohnerzahl besteht.

„Durch diese Anpassung der Amtsentschädigungen für die örtlichen Verwalter soll die verantwortungsvolle Rolle anerkannt werden, die sie übernommen haben, da sie nicht nur die Effizienz der Gemeinden, sondern vor allem die Demokratie vor Ort gewährleisten,“ erklärte der Regionalassessor für örtliche Körperschaften Lorenzo Ossanna

Weitere Informationen

Benutzerlizenz
Gemeinfrei

Letzte Änderung:Freitag, 01. Juli 2022