Beschreibung
„Die Regionalrenten zugunsten der im Haushalt tätigen Personen sind und bleiben auch in Zukunft gesichert, werden aber ab nächstem Jahr nicht mehr der Inflationsrate angepasst, was erforderlich ist, um die Nachhaltigkeit des Haushalts der Region zu bewahren, ohne die erworbenen Rechte zu beeinträchtigen.“
Das ließ der Regionalassessor für Sozialvorsorge Carlo Daldoss die Empfängerinnen der Rente im Zuge der Haushaltsdebatte im Regionalrat wissen. Er erklärte, das System sei mit den besten Absichten eingeführt worden, habe aber im Laufe der Zeit zu einem nun nicht mehr tragbaren finanziellen Ungleichgewicht geführt.
Daldoss versicherte: „Keiner im Haushalt tätigen Person wird die Rente gekürzt, aber die derzeit bezogene Rente – bzw. die in Zukunft bezogene Rente für diejenigen, die noch keinen Rentenanspruch haben – wird unverändert bleiben.“
Die Rente zugunsten der im Haushalt tätigen Personen wurde 1993 eingeführt und aufgrund ihrer hohen Kosten 2005 eingestellt.
Es handelt sich im wesentlichen um eine Versicherung, in die mindestens 15 und höchstens 18 Jahre eingezahlt wird und die denjenigen, die vor 2005 beigetreten sind, ab dem 65. Lebensjahr eine Rente garantiert. Diejenigen, die vor dem 8. Dezember 2000 beigetreten sind, hatten sogar die Möglichkeit, mit 62 Jahren in Rente zu gehen, wenn sie vor dem 12. August 1998 das 50. Lebensjahr erreicht hatten, oder nur fünf Jahre nach dem Beitritt, wenn sie zu demselben Datum bereits älter als 57 waren.
In Bozen waren zum 31. Dezember 2023 2.486 Personen versichert, von denen 2.257 bereits in Rente waren. Von diesen beziehen 669 eine Ergänzung bis zur Erreichung des NISF/INPS-Mindestbetrags. Insgesamt wurden in den Rentenfonds der Provinz zugunsten der im Haushalt tätigen Personen Beiträge in Höhe von 38 Millionen Euro eingezahlt, es wurden jedoch 255 Millionen ausgezahlt, allein im Jahr 2023 mehr als 15 Millionen. Der derzeitige Fehlbetrag des Fonds beläuft sich auf ca. 17 Millionen Euro.
In Trient sind hingegen 1.575 Personen versichert, die alle bereits in Rente sind und von denen 516 Personen eine Ergänzung bis zur Erreichung des NISF/INPS-Mindestbetrags beziehen. Von 1993 bis heute wurden fast 23 Millionen Euro in den Fonds eingezahlt, es wurden jedoch 170 Millionen ausgezahlt, allein im Jahr 2023 mehr als 11,2 Millionen Euro. Der derzeitige Fehlbetrag des Fonds beläuft sich auf über 56 Millionen Euro.
Der Assessor sagte vor dem Regionalrat: „Insgesamt hat die Region ca. 377,5 Millionen Euro – 138,9 Euro für die Provinz Trient und 238,6 Millionen Euro für die Provinz Bozen – bereitgestellt, um den Fehlbetrag der beiden Landesfonds zu decken. Aufgrund versicherungsmathematischer Studien ist jedoch davon auszugehen, dass die Fehlbeträge ohne ein weiteres Eingreifen weiterhin zunehmen werden.
Daldoss sagte weiter: „Die 1993 eingeführte und 2005 eingestellte Regionalrente zugunsten der im Haushalt tätigen Personen sichert den Mitgliedern bei einem für einige Kategorien reduzierten jährlichen Beitrag von 1.686 Euro eine monatliche Rente in Höhe von 500 - 700 Euro für dreizehn Monate zu, die bis zur Erreichung des NISF/INPS-Mindestbetrags – der derzeit 598 Euro im Monat beträgt – ergänzt wird. Dadurch ist ein offensichtliches Ungleichgewicht zwischen ein- und ausgezahlten Beiträgen entstanden, wodurch das System langfristig nicht tragbar ist.“
In den vergangenen Jahren wurden Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten ergriffen. Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2024 wurde beschlossen, dass die Regionalrente nicht mehr bis zur Erreichung des NISF/INPS-Mindestbetrags ergänzt wird und nicht mehr an die Inflationsrate angepasst wird. Vor kurzem wurden diese Änderungen weiter konsolidiert, so dass die derzeit bezogenen Renten unverändert bleiben, aber nicht mehr an den Anstieg der Lebenshaltungskosten angepasst werden. Diese Maßnahme dürfte zu einer erheblichen Verringerung der Fehlbeträge beitragen. In der Provinz Trient wird beispielsweise geschätzt, dass der Fehlbetrag durch das Aussetzen des Ausgleichs halbiert werden kann.
Assessor Daldoss fuhr fort: „Das System ist zwar großzügig, aber finanziell nicht tragbar, weshalb es notwendig war, die Regeln für die Rente zugunsten der im Haushalt tätigen Personen zu ändern, wobei die derzeit bezogenen Beträge gesichert sind, aber nicht mehr entsprechend der Inflationsrate erhöht werden. In diesem Haushaltsjahr werden noch Maßnahmen zur Unterstützung der im Haushalt tätigen Personen ergriffen, aber es wird das letzte Jahr sein, in dem es eine finanzielle Ergänzung gibt. Ab 1. Januar 2025 wird diese Ergänzung nicht mehr der jährlichen Erhöhung um den Ausgleichsatz unterliegen. Im kommenden Jahr werden die Renten nicht mehr der Inflationsrate angepasst und die Regionalfonds werden nach und nach wieder für Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der sozial schwächsten Gruppen eingesetzt.“ Der Assessor sagte abschließend: „Die Region hat alles in ihrer Macht Stehende unternommen, um die erworbenen Rechte zu schützen, aber eine Änderung war notwendig, um die Haushaltsausgeglichenheit zu gewährleisten und die langfristige Nachhaltigkeit des Systems zu erhalten. Wir werden die finanzielle Lage der Landesfonds im Auge behalten und mit den Autonomen Provinzen Hand in Hand arbeiten, um ein Gleichgewicht zwischen der Wahrung der Rechte und einer soliden Haushaltsführung zu gewährleisten.“