Beschreibung
Neue Finanzmittel zur Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren.
Mit dem Regionalgesetz zum Nachtragshaushalt hat die Autonome Region Trentino-Südtirol weitere 4 Mio. Euro zur Finanzierung dieser Maßnahme bereitgestellt, um den Erfordernissen der Familien zu entsprechen. Etwa sechs Monate nach Beginn der Beitritte beträgt die Gesamtzahl der erwarteten Anträge bereits rund 18.000 (genauer gesagt 17.896).
Bis heute wurden 10.369 Beitrittsgesuche entgegengenommen (von denen 1.716 über die Patronate eingereicht wurden), die voraussichtliche Gesamtzahl der Beitritte beträgt 11.479 in Südtirol und 6.417 im Trentino. Die Zahl der auf telematischem Weg oder über die Patronate (die insgesamt mit 2.965 Gesuchen rechen) eingereichten Gesuche bestätigt das starke Interesse der Bürger für diese innovative generationenübergreifende Vorsorgemaßnahme.
Diese von Pens plan Centrum AG verwaltete Maßnahme der Region stellt italienweit eines der ersten Beispiele für eine öffentliche Förderung zur Einschreibung in eine Zusatzrentenform von der Geburt an dar. Insgesamt sind bis zu 1.100 Euro für jedes neugeborenes oder adoptiertes Kind oder Pflegekind vorgesehen. Der Beitrag, der sich für das erste Jahr auf 300,00 Euro und für die folgenden vier Jahre auf je 200,00 Euro beläuft, wird entrichtet, sofern die Familie einen Mindestbetrag in die Zusatzrentenform einzahlt. Der Beitrag steht den ab 2025 geborenen Kindern und – im Sinne der Übergangbestimmung – auch den nach 1. Jänner 2020 geborenen Kindern zu.
Der Präsident der Region, Arno Kompatscher, erklärte: „Die breite Resonanz in der Bevölkerung zeugt vom Verantwortungsbewusstsein der Familien und bestätigt den Wert einer zukunftsorientierten Initiative zur finanziellen Bildung. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, jungen Menschen, die die Zukunft unserer Region sind, durch die regionalen Ressourcen konkrete Chancen zu bieten. So erweist sich die Autonomie als ein wirksames Instrument für das Wachstum der Generationen".
Der Regionalassessor für Vorsorge Carlo Daldoss betonte „Dieser Erfolg zeigt, dass die Familien erkannt haben, wie wichtig es ist, in die Altersvorsorge ihrer Kinder von der Geburt an zu investieren. In beiden Provinzen verzeichnen wir hohe Beitrittszahlen. Obwohl in Südtirol die Kultur der Zusatzvorsorge stärker verbreitet ist (11.479 voraussichtliche Beitritte), verzeichnen wir auch im Trentino ein bedeutendes Wachstum (6.417 voraussichtliche Beitritte) – ein Zeichen dafür, dass die flächendeckende Sensibilisierungsarbeit, die die Region und Pensplan in den letzten Monaten geleistet haben, Früchte trägt“.
Laut Daldoss ist der Einstieg in die Zusatzvorsorge bereits in den ersten Lebensjahren eine strategische Entscheidung, sowohl für die Familien als auch für die zukünftige Tragfähigkeit des Rentensystems: „Frühzeitig zu beginnen bedeutet, den Zinseszinseffekt im Laufe der Zeit zu nutzen und schrittweise ein bedeutendes finanzielles Polster für die Zukunft junger Menschen aufzubauen, z. B. für das Universitätsstudium, für einen Wohnungskauf oder zur Ergänzung einer Rente, die in den kommenden Jahrzehnten immer niedriger auszufallen droht als das zuletzt bezogene Einkommen”.
Aktuelle Daten
Aus den jüngsten Daten geht eine im Wesentlichen ausgewogene Verteilung zwischen Männlich und Weiblich hervor:
* Jungen: 5.343 derzeitige Beitritte und 9.221 voraussichtliche Beitritte
* Mädchen: 5.026 derzeitige Beitritte und 8.675 voraussichtliche Beitritte
Was die Verteilung nach Geburtsjahrgängen betrifft, so liegt der Höchstzahl der Gesuche insgesamt (derzeitige und voraussichtliche Beitritte) mit 3.215 erwarteten Beitritten bei den im Jahr 2024 Geborenen, es folgen die Jahrgänge 2023 (3.087 Beitritte) und 2021 (3.060 Beitritte). Auch bei den Kindern, die im Jahr 2025 (d. h. nach dem Ende der Übergangsregelung) geboren sind, wird bereits mit 2.884 Beitritten gerechnet.
Der Regionalassessor weist schließlich darauf hin, dass keine Rangordnung erstellt wird: dank den zusätzlich angesetzten Mitteln können sämtliche fristgerecht eingereichten Gesuche finanziert werden. Als Einreichfrist für die Gesuche betreffend zwischen 2020 und 2024 geborene Kinder gilt der 31. Dezember 2027, für die im Jahr 2025 Geborene der 31. Dezember 2026.