EQUAL PENSION DAY 2026: NETZWERKEN, UM DAS GESCHLECHTERBEDINGTE RENTEN- UND LOHNGEFÄLLE ZU ÜBERWINDEN

Der Regionalassessor für Sozialvorsorge Carlo Daldoss spricht auf der zum 12. Mal von Pensplan Centrum organisierten Veranstaltung: „Wir dürfen nicht nur die Mitglieder des Fonds zählen, sondern es müssen auch der Ansparprozess und eine kontinuierliche Beitragszahlung gewährleistet werden und Pflege- und Betreuungsaufgaben sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützt werden.“

Veröffentlichungsdatum: Dienstag, 27. Oktober 2026

Beschreibung

„Rentengerechtigkeit bedeutet nicht nur, zu zählen, wie viele Frauen einem Rentenfonds beitreten. Die eigentliche Herausforderung liegt in der Fähigkeit zum effektiven Vermögensaufbau im Laufe der Zeit. Dieser wird durch unterbrochene Erwerbsbiografien, niedrigere Gehälter und familiäre Care-Arbeit erschwert, die nach wie vor zum Großteil von den Frauen geleistet wird.“

Mit diesen Worten begann der Regionalassessor für Sozialvorsorge Carlo Daldoss seine Ausführungen am Rande des 12. Equal Pension Day in Bozen. Diese von der Pensplan Centrum AG jährlich organisierte Tagung widmet sich der Überwindung von Geschlechterungleichheiten im Beruf und bei der Altersvorsorge. Im Mittelpunkt der diesjährigen Tagung mit dem Titel „Netzwerken, Wert schaffen, Zukunft aufbauen“ standen konkrete Vorschläge und Best Practices zur Förderung eines spürbaren Wandels im Zusammenspiel von Institutionen, Unternehmen und Familien.

Assessor Daldoss fuhr fort: „Als Autonome Region Trentino-Südtirol/Alto Adige haben wir über 13 Millionen Euro bereitgestellt, um Zeiten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen zu unterstützen. Dabei ließ sich ein erfreulicher Anstieg der Männer verzeichnen, die Elternurlaub in Anspruch nahmen (+68,3 % in der Region im Dreijahreszeitraum 2022–2024). Dennoch bestehen weiterhin erhebliche geschlechts­spezifische Unterschiede. Sich zu vernetzen bedeutet, das Bündnis zwischen den Institutionen auf Landes- und Regionalebene, den Unternehmen, den Sozialpartnern und Pensplan zu stärken. Nur so können zugängliche Vorsorgeinstrumente garantiert werden, um zu verhindern, dass familiäre Pflegeverantwortung im Alter zu wirtschaftlicher Prekarität wird.“

Der Gender Pension Gap und das Paradoxon der Zusatzvorsorge

Die untersuchten Daten bestätigen, dass Handlungsbedarf besteht. Im gesetzlichen Rentensystem werden im Gebiet der Region mehr Frauen als Männer verzeichnet (51,2 %, d. h. 135.663 Frauen, gegenüber 48,8 % bzw. 129.300 Männern). Dennoch fallen die ausgezahlten Renten in allen Kategorien deutlich niedriger aus:

*Rentenfonds für Arbeitnehmende: durchschnittlicher Monatsbetrag in der Region von 1.029 Euro für Frauen gegenüber 2.140 Euro für Männer (eine Differenz von über 1.111 Euro pro Monat);

*öffentliche Bedienstete: 1.963,30 Euro für Frauen gegenüber 2.830,80 Euro für Männer;

*selbständig Erwerbstätige: 853,30 Euro für Frauen gegenüber 1.532,00 Euro für Männer.

Betrachtet man ausschließlich die Altersrenten, ist das durchschnittliche monatliche Gefälle in beiden Provinzen deutlich erkennbar:

*Im Trentino: 986 Euro für Frauen gegenüber 1.887 Euro für Männer;

*In Südtirol: 992 Euro für Frauen gegenüber 1.747 Euro für Männer.

Auch in der Zusatzvorsorge zeigt sich eine paradoxe Situation: Die Beitritte zu den Partner-Rentenfonds von Pensplan in der Region sind zwar perfekt ausgeglichen (50,8 % Frauen und 49,2 % Männer), das durchschnittlich von Frauen angesparte Kapital beläuft sich jedoch auf 19.800 Euro gegenüber 30.400 Euro bei den Männern – was einem Unterschied von -35 % (-10.600 Euro) entspricht.

Analyse des prozentualen Unterschieds beim durchschnittlich angesparten Kapital von Arbeitnehmerinnen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen nach Sektor und Provinz:

- Privatangestellte: -37 % sowohl in Trient als auch in Bozen;

- selbständig Erwerbstätige: -26 % in Trient und -35 % in Bozen;

- öffentliche Bedienstete: -27 % in Trient und -36 % in Bozen.

Die Ursachen: Arbeitsmarkt und Care-Arbeit

Das Rentengefälle hat weit zurückreichende Ursachen während des gesamten Arbeitslebens:

- Beschäftigungsquote (15-64 Jahre): In der Region liegt die Quote der Männer bei 77,8 % gegenüber 67,9 % bei den Frauen. In Bozen beträgt die Quote der beschäftigten Frauen 68,5 % (79,2 % bei den Männern); in Trient liegt sie bei 67,2 % (76,4 % bei den Männern).

- Teilzeit und Einkommen: in der Region sind 46,6 % der im privaten Sektor angestellten Frauen teilzeitbeschäftigt (9,9 % der Männer). Im privaten Sektor der Region beträgt das durchschnittliche tägliche Einkommen der Frauen 85,80 Euro gegenüber 121,40 Euro der Männer (-29,3 %).

- Mutterschaft und Kündigung: 2025 haben in Trient 519 Arbeitnehmerinnen gekündigt (27,5 % gaben als Grund die Kinderbetreuung an und 24 % organisatorische Gründe bzw. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben), in Bozen waren es 864 (wo aus einer Landesstudie hervorgeht, dass 84 % der Frauen nach der Mutterschutzfrist mit Teilzeitbeschäftigung zur Arbeit zurückkehren).

Die Auswirkung der regionalen Maßnahmen

Für die regionalen Maßnahmen betreffend die einzuzahlenden Sozialbeiträge in den Zeiträumen der Betreuung wurden insgesamt 5.573 Anträge bewilligt und Mittel in Höhe von 13.353.139,59 Euro bereitgestellt:

-Kinderbetreuung: 4.787 bewilligte Anträge und mehr als 11,08 Millionen Euro ausgezahlte Beiträge, davon 3.413 Anträge in Bozen (2.927 Frauen und 486 Männer für 7,47 Millionen Euro) und 1.374 Anträge in Trient (667 Frauen und 707 Männer für 3,60 Millionen Euro).

-Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen: 786 bewilligte Anträge und mehr als 2,27 Millionen Euro ausgezahlte Beiträge, davon 543 Anträge in Bozen (448 Frauen und 95 Männer für 1,50 Millionen Euro) und 243 Anträge in Trient (148 Frauen und 95 Männer für 772.000 Euro).

Frauen stellen weiterhin rund 75 % der Empfänger dieser Beiträge dar (75,1 % für die Kinderbetreuung und 75,8 % für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen), was eindrücklich belegt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eine zentrale Frage für die wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit in unserer Region bleibt.

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Letzte Änderung:Mittwoch, 28. Oktober 2026