LADINER: GENEHMIGUNG EINER FINANZIERUNG VON 8,5 MILLIONEN EURO FÜR DIE SANIERUNG DER „CESA DI LADINS“ IN ST. ULRICH

Die Regionalregierung von Trentino-Südtirol hat auf Vorschlag des Regionalassessors für Sprachminderheiten Luca Guglielmi eine Finanzierung auf Kapitalkonto in Höhe von 8,5 Millionen Euro für die Sanierung und Erweiterung der „Cesa di Ladins“ in St. Ulrich (BZ) genehmigt.

Veröffentlichungsdatum: Freitag, 27. Dezember 2024

Beschreibung

Die Regionalregierung von Trentino-Südtirol hat auf Vorschlag des Regionalassessors für Sprachminderheiten Luca Guglielmi eine Finanzierung auf Kapitalkonto in Höhe von 8,5 Millionen Euro für die Sanierung und Erweiterung der „Cesa di Ladins“ in St. Ulrich (BZ) genehmigt. Dies stellt einen bedeutenden Schritt für den Schutz und die Förderung der ladinischen Kultur dar.

Das Projekt umfasst eine Investition, die auf drei Jahre ausgelegt ist: 2.830.000 Euro im Jahr 2025, 2.830.000 Euro im Jahr 2026 und 2.840.000 Euro im Jahr 2027.

„Die Cesa di Ladins ist weit mehr als ein Gebäude, sie ist ein Symbol der kulturellen Identität der ladinischen Gemeinschaft“, erklärte Guglielmi. „Dank dieser Finanzierung können neuen Räume und Dienstleistungen geschaffen, eine nachhaltige Verwaltung und die direkte Einbindung der Gemeinden des Grödnertals sichergestellt werden. Damit zeigt die Region einmal mehr ihr konkretes Engagement für die Förderung und den Schutz der Sprachminderheiten.“

Dem Beschluss der Regionalregierung ging eine sorgfältige Analyse der Verwaltungsform der Einrichtung und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projekts voraus. In einem gemeinsamen Schreiben der Bürgermeister von St. Ulrich, St. Christina und Wolkenstein wurden Garantien für die Zusammenarbeit der Gemeinden und die gerechte Aufteilung der zukünftigen Betriebskosten zugesichert.

Die wichtigsten Aspekte des Projekts betreffen:

  • die Erweiterung der Räume für kulturelle und didaktische Initiativen im Zusammenhang mit der ladinischen Tradition;
  • die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Verwaltung der Einrichtung;
  • ein Konzept zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit für die Deckung der laufenden Kosten mit direkter Einbindung örtlicher Körperschaften und privatrechtlicher Träger.

„Diese Maßnahme wird durch den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Region und den beteiligten Parteien konkretisiert und zielt darauf ab, die „Cesa di Ladins“ als Bezugspunkt für die Bewahrung der Sprache, der Traditionen und des Kulturerbes der ladinischen Gemeinschaft zu festigen,“ so der Regionalassessor abschließend.

Die Finanzierung ist Teil der im Rahmen des Regionalgesetzes Nr. 3/2018 vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz und zur Aufwertung der Sprachminderheiten. Die Überweisung der Mittel an die Autonome Provinz Bozen wird die vollständige Umsetzung des Projekts unter Einhaltung der vereinbarten Zeitpläne sicherstellen. Die finanzielle Zweckbindung wird im Haushaltsvoranschlag der Region für den Dreijahreszeitraum 2025–2027 verbucht. Nach Genehmigung der technischen Unterlagen werden die Arbeiten beginnen, die eine einzigartige Chance darstellen, die ladinische Kultur sowohl auf Landes- als auch auf Regionalebene zu fördern.

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Letzte Änderung:Montag, 30. Dezember 2024